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[Corvinus, Gottlieb Siegmund =] Amaranthes,
Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-Lexicon (Leipzig: J. L. Gleditsch & Sohn, 1715).

[Gottlieb Siegmund Corvinus =] Amaranthes, Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-Lexicon (Leipzig: J. L. Gleditsch & Sohn, 1715).

Nutzbares, galantes und curiöses| Frauenzimmer-|Lexicon,| Worinnen nicht nur| Der Frauenzimmer geistlich- und| weltliche Orden, Aemter, Würden, Ehren-|Stellen, Professionen und Gewerbe, Privilegia und| rechtliche Wohlthaten, Hochzeiten und Trauer-Solennitäten,| Gerade und Erb-Stücken, Nahmen und Thaten der Göttinen,| Heroinen, gelehrter Weibes-Bilder, Künstlerinnen, Prophetinnen, Affter-| Prophetinnen, Märtyrinnen, Poetinnen, Ketzerinnen, Quackerinnen, Schwärmerinnen| und anderer Sectirischen und begeisterten Weibes-Personen, Zauberinnen und Hexen, auch| anderer beruffener, curiöser und merckens-würdiger Weibes-Bilder, Trachten und Moden,| Küchen- Tafel- Wochenstuben- Wäsch- Nehe- Hauß- Speisekammer- Keller- Kinder-Putz, Geräthe| und Vorrath, Juwelen und Schmuck, Galanterie, Seidne, Wollne und andere Zeuge, so zu ihrer| Kleidung und Putz dienlich, Rauch- und Peltzwerck, Haar-Putz und Auffsatz, Schmincken, kostbare| Olitäten und Seiffen, Bücher-Vorrath, Künste und Wissenschafften, Nahmen, Stamm-|Nahmen und besondere Benennungen, absonderliche Gewohnheiten und Gebräuche, Eigenschaften,| sonderbare Redens-Arten und Termini, Abergläubisches Wesen, Tändeleyen und Sprüchwörter,| Häußliche Verrichtungen, Divertissements, Spiele und andere Ergötzlichkeiten, allgemeine Zufälle, Beschwerungen und Gebrechen der Weiber, Jungfern und kleinen Kinder, Gesinde-Ordnung| und Arbeit, weibliche Straffen absonderliche Züchtigungen, und alles dasjenige,| was einem Frauenzimmer vorkommen kan, und ihm nöthig| zu wissen| Sondern auch| Ein vollkommenes und auf die allerneueste Art verfertigtes| Koch- Torten- und Gebackens-Buch,| Samt denen darzu gehörigen Rissen, Taffel-|Auffsätzen und Küchens-Zettuln,| Ordentlich nach dem Alphabeth kurtz und deutlich abgefaßt| und erkläret zu finden,| Dem weiblichen Geschlechte insgesamt zu| sonderbaren Nutzen, Nachricht und Ergötzlichkeit| auff Begehren ausgestellet| Von| Amaranthes.| [rule]| Leipzig, 1715.| bey Joh. Friedrich Gleditsch und Sohn.

Description

frontispiece/ p.[i] black and red titlepage/ p.[v-xvi] "Vorrede"/ cols 1-2176 (2 cols per page)/ [i-xxxi] "Küchen-Zettul und Tafel-Riße" offers menues and advice how to present them on the table.

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{3: AB 71 A7 7/k,9}

History of Publication
  a this editionNutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-Lexicon (Leipzig: J. L. Gleditsch, 1715). [Reprint: ed. M. Lemmer (Leipzig, 1980).]
  b (1739).
  c (1773).
Literature

Neue Bibliothek oder Nachricht von neuen Büchern No. 42. (Frankfurt/ Leipzig, 1715), p.140 ff. Neuen Bibliothek oder Nachricht von neuen Büchern No. 46. Answerd by Deutsche Acta Eruditorum oder Geschichte der Gelehrten, welche den gegenwärtigen Zustand der Literatur in Europa begreiffen, No. 35. (Leipzig, 1715), p.891-898.

Manfred Lemmer "Nachwort" to Frauenzimmer-Lexicon, ed. M. Lemmer (Leipzig, 1980), p.1-32.

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Excerpts

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Books

Arien-Buch, siehe Singe-Buch.

Clavier- oder Tabulatur-Buch,

Heisset ein zusammen gehefftetes oder gebundenes länglichtes Buch, worinnen die Musicalischen Stücken und Parthien, so das Frauenzimmer spielen erlernet, von ihrem Informatore und Lehr-Meister eingeschrieben stehen. <col. 359/ 467>

Frisir-Buch. siehe Trenchir-Buch.

Gebet-Buch,

Heisset dasjenige, in Silber Sammet, Saffian, Cordian, Frantzösisch oder anderes Leder eingebundene Buch, mit oder ohne Clausuren, bißweilen auch mit einem silbernen Schloß, so die Mägde dem Frauenzimmer in die Kirche nachtragen, und ihnen selbiges bey Auffmachung des Kirchen-Stuhls in die Hand geben; dergleichen sind Johann Christian Beers andächtiger Jungfer tägliches Hand- und Gebet-Buch. Leipzig 1715. it. Beers andächtigen Frauenzimmers geistliches Hand- Hauß und Kirchen-Buch. Leipzig 1714. Johann| Cundisii geistl. Perlen-Schmuck des Frauenzimmers 1710. Nicolai Haasens die in GOtt andächtige Jungfer. Leipzig 1712. Haasens in GOtt andächtiges Frauenzimmer. Leipzig 1715. Salomon Liscovii Frauenzimmers Tugendspiegel in 12. Joh. Olearii Cristlicher Wittben und Waysen-Trost. Hieronymi Ortelii geistlicher Frauenzimmer-Spiegel. Joh. Quirsfelds des mit Jesu verlobten Frauenzimmers allerschönster Seelen-Schmuck. Joh. Georg Schiebels andächtige Jungfer. Schiebels andächtige Wittwen. Barbaren Elisabeth Schubartin Jesum liebender Seelen Hertzens Zufriedenheit. Nürnberg 1699 Ejusdem Creutzes Probe. Annen-Marien Schwedendörfferin andächtige Hertzens-Seufftzer. Christian Zeisens Königliche Braut-Kammer 1714. Zeisens Frauenzimmers Gebet- und Andachts-Cabinet. Zeisens himmlischer Braut-Schmuck. Catharinen de Genua Göttlicher Liebes-Weg. Die GOtt wohlgefällige Priester-Frau. u.a.d.g.m. <col. 638/39>

Glücksrädlein. siehe. Würffelbuch

Koch-Buch,

Ist ein von einer erfahrnen und kochverständigen Person zusammen getragenes Buch, worinnen dem Frauenzimmer die Kunst die Speisen auf allerhand schmackbahre Arten zuzurichten und vielerlei Torten und Pasteten zu backen, deutlich und künstlich gewiesen wird. Dergleichen die Frau D.Schellhammerin zu Kiel Anno 1697. und 1699. heraus gehen lassen. it. Anna Wolley vollkommner Koch. Hamburg| 1674. it Susanna Egerin. Leipz. Anno 1706. <col. 1068/69>

Lautenbuch,

Ist ein länglicht zusmammen ge-|hefftetes oder eingebundenes Buch, worinnen die Lauten-Stücklein oder Parthien, so das Frauenzimmer spielen lernet, in die absonderlich zur Laute gehörige Tabulatur gesetzet, von ihrem Lehrmeister eingeschrieben stehen. <col. 1138/39>

Marckt-Buch,

Ist ein von weissen Papier gehefftetes oder in länglichen Format gebundenes Buch, worein die Weiber wöchentlich tragen, was sie auff dem Marckte bey dem Einkauff ausgeben. <col. 1210>

Noten-Buch, siehe. Clavier-Buch.

Opern Buch,

Ist ein zusammen gehefftetes Exemplar von derjenigen Opera, so auf dem The[a]tro præsentiret und abgesungen wird, dessen sich das Frauenzimmer, bey Ansehung dergleichen Singe-Spiels zu bedienen, und in selbiges hinein zu sehen pfleget. <col. 1359>

Reisse-Buch,

Heisset dasjenige von Papier zusammengehefftete Büchlein, worinnen das Frauenzimmer sich von ihren Reisse-Meister [Reissen, oder Zeichnen, Ist eine Kunst und Ergötzlichkeit des Frauenzimmers, da sie mit Rötel, Bleystift, Reisse-Kohle, oder einer zarten Feder allerhand Muster zum nehen, oder andere Figuren auf das Papier künstlich zeichnen und entwerffen lernen. <col. 1603>.] allerhand Muster und Figuren vorreissen läßt, und selbige hernachmahls nachbildet.<col. 1603>

Romain,

Seynd allerhand verliebte Geschichte und Erzehlungen, derer Götter, Helden, hohen Standes- auch anderer Personen mit allerhand heimlichen und wunderswürdigen Liebes-Intriguen angefüllet, entweder ertichtet oder wahrhafftig, übersetzet oder selbst ausgefertiget, worinnen das Frauenzimmer zu ihrer Gemüths Ergötzung und Auspolirung der rechten reinen und Hochteutschen Sprache zu lesen pfleget. Man findet deren von unzehliger Menge, die neuesten sind des Herrn von Lohensteins, des von Ziegler, der Madm. Scudery, Talanders, Menantes u.a.m. <col. 1658>

Schreib- und Rechenbuch,

Ist ein von weissen Papier zusammengehefftetes oder eingebundenes Buch, worinnen das Frauenzimmer von ihrem Meister nach der Vorschrift schreiben und rechnen lernet <col. 1776>

Singe-Buch oder Arien-Buch,

Ist ein von weissen Papier zusammen gehefftetes Buch, worein das Frauenzimmer sich ihre Arien und andere Lieder, so sie singen erlernet, von ihren Lehrmeister in die Noten setzen läßt. Man findet auch gedruckte Arien Bücher, so von denen berühmten Musicis zusammen getragen und heraus gegeben worden, dergleichen des berühmten Hochfürstl. Sächsischen Weißenfelsischen Capell-Meisters Krügers, Arien sind. <col. 1835>

Strick-Buch,

Ist ein zusammengehefftetes Buch mit allerhand in Kupffer gestochenen und über die Linien klein würfflicht auspunctirten Figuren und Mustern abgetheilet, wornach das Frauenzimmer Stricken lernet. <col. 1914>

Tabulatur-Buch, siehe Clavier-Buch.

Traum-Buch,

Ist ein dem Frauenzimmer sehr gebräuchliches gedrucktes Büchlein, worinnen das Frauenzimmer früh Morgens wegen ihres die Nacht über gehabten Traums sich umsiehet, und sich darbei das Oracul sagen und propheceyen läßt, was ihnen solcher gehabter Traum wohl bedeuten möchte. Dergleichen Artemidor und Lupus, wie auch andere mehr geschrieben. <col. 2037>

Trenchir- und Frisir-Buch,

Ist ein kleines gedrucktes und mit vielen in Kupffer gestochenen Figuren durchschossenes Büchlein, woraus das Frauenzimmer nicht nur die Kunst die verfertigten und auf den Tisch gesetzten Speisen künstlich und manierlich zu zergliedern, sondern auch nach denen vorgezeichneten Figuren die Servietten und Tafel-Tücher artig brechen und frisiren [Frisiren,

Heisset dem Frauenzimmer etwas mit Bande, Spitzen, Frantzen, oder andern Streiffen bekräuseln oder falbaliren. <Ebd. col. 584>] lernet. col. 2041>

Würffel Buch, oder, Glücks-Rädlein,

Ist ein lustiges und kurtzweiliges Büchlein mit allerhand Figuren, Zahlen und Nahmen bezeichnet, auch mit vielerley bösen und guten Prophezeyungen angefüllet, in welchem das Frauenzimmer zu würffeln und sich bey dem Wurff auf eine und andere Frage die Antwort sagen läßt. <col. 2136>.

 
Female Professions & Positions

Abtißin,

Ist eine insgemein von hohen Stande und Herkommen, denen Kloster-Jungfrauen gesetzte Vorsteherin, deren Befehl und Anordnung die Nonnen insgesamt zu gehorsamen verpflichtet sind. Sie gilt in den Nonnen-Kloster eben das, was ein Abt bey den Mönchen. In Teutschland findet man 14. ge-|fürstete Aebtißinen, so Reichs-Stände sind. Eine Aebtißin kan nicht mehr als einem Closter vorstehen: In Italien behalten sie solche Würde nur 3. Jahr lang, in Deutschland aber und Franckreich Zeit ihres Lebens. <col. 27/28>

Affter-Prophetinnen,

Seynd solche begeisterte und Sectirische WeibesPersonen, so da fälschlich vorgeben, als wären sie von GOtt wunderbahr begabet und erleuchtet worden, könnten dahero vermöge ihrer ausserordentlichen Gaben, Visionen, Träume Entzückungen und Offenbahrungen, dednen Leuten viel zukünfftlge Dinge vorher sagen, und selbige durch ihre Lehren und Mystisches Wesen bey Zeiten warnen. [...] <col. 36>

Allmosen-Frau,

Ist eine in die Hospitäler gehöriges altes Weib, so vor denen Kirch-Thüren nach geendigtem Gottes-Dienst mit der Büchse zu stehen und das Allmosen von denen Herausgehenden einzusammeln pflegt. <col. 52>

Amme,

Heißet dasjenige Weibes-Bild unter dem Gesinde, welches das neugebohrne Kind im Hause mit ihren Brüsten säugen und zu stillen pfleget [...] Heut zu Tage nimmt man insgemein diejenigen Dirnen zu dergleichen Amt, so zu Falle kommen oder geschwächet [“geschwächt” ist eine ledige Mutter mit unehelichem Kind.] worden. <col. 60/61>

Ausgeberin, siehe Hauß-Jungfer.

Bade-Magd,

Ist eine absonderliche Frau oder Magd, so in denen öffentlichen Badestuben denen badenden Weibes- oder auch Mannes-Personen mit abwaschen an die Hand gehet, und selbige in dem Bade zu bedienen pfleget. <col. 161>

Baronesse,

Oder Frey-Frau, ist ein Fräulein oder Dame hohen Standes, so entweder aus Freyherrlichen Hause und Stamm entsprossen, oder einen Frey-Herrn zum Gemahl hat, und durch ihn in solchen Stand und Würde erhoben worden. <col. 185>

Bauers-Frau oder Weib,

Heißt eine Frau Bäuerlichen Standes, so auf dem Dorffe und Lande lebet. <col. 189>

Bauer-Magd,

Heißt eine ledige und annoch unverheyratethete Dirne oder Magd Bäuerlichen Standes, so auf dem Lande lebet. <col. 189>

Beth-Schwester, siehe Pietistin.

Bettel-Frau,

Ist ein armes altes und bedürfftiges Weib, so wegen Alters, Kranckheit oder Gebrechlichkeit nicht mehr arbeiten kan, und ihr Brodt vor denen Thüren oder auf den Land-Strassen und Wegen suchen muß. <col. 202>

Bey-Frau,

Ist eine erbare, erfahne und betagte Frau, so denen Sechswöchnerinnen, ausser der Kinder-Mutter bey Beschickung des kleinen Kindes auf Erfodern pfleget beyzustehen, und mit Rath und That an die Hand zu gehen. <col. 204>

Bier- oder Keller-Magd,

Heisset diejenige Magd, so das Bier bey dem Schanck aus dem Keller träget, und denen Leuten zuzumessen pfleget. <col. 209>

Bitt-Frau oder Klage-Frau,

Ist eine gemeyne weiß geschleyerte Frau, so zu den Leichen bittet, die Verstorbenen ansaget und die Wittibe bey dem Leychen-Process zu führen pfleget. <col. 222>

Braut,

Heisset dasjenige Weibes-Bild, so sich mit Bestimmung ihrer Eltern oder anderer Freunde, vermöge der Verlöbniß an ihren Bräutigam versprochen. [...] <col. 255>

Brieffträgerin,

Heisset diejenige Frau, so die von der Post kommenden Brieffe und Päcklein in die Häuser herum träget, und selbige an die gehörigen Oerter addressiret. <col. 261>

Brod-Frau,

Heisset dasjenige Bauern-Weib, so alle wöchentliche Marckt-Tage eine gewisse und ihr vorgeschriebene Anzahl an Broden in das Hauß liefern muß. <col. 265>

Bürgers-Frau, oder Handwercks-Frau,

Ist ein Weib Bürgerlichen Standes, so einen Bürger zum Manne hat, und in einer Stadt oder Vorstadt wohnet. <col. 274>

Butter-Frau,

Ist eine Hoff-Meisterin von einem Land-Gute oder Vorwerg, so wöchentlich ein gewisses Deputat von frischer Tisch-Butter durch ihre Mägde in gewisse Häuser liefern muß. <col. 277>

Caffe-Menscher,

Heissen nach heutiger Art zu reden, diejenigen verdächtigen und liderlichen Weibes-Bilder, so in denen Caffe-Häusern das anwesende Mannsvolck bedienen, und ihm alle willige Dienste bezeugen. <col. 285>

Caffe-Schwestergen,

Heissen einige vertraute und gute Freundinnen, so täglich auf ein Schälgen Caffee zusammen kommen, und sich darbey eine Ergötzung machen. <col. 286>

Cammer-Frau,

Ist eine vornehme Hof-Dame, so eine Käyserin, Königin, oder Fürstin zu ihrem Staat und Bedienung täglich um sich hat. <col. 290>

Cammer-Fräulein, Jungfer oder Mädgen,

Heisset dasjenige unverheyrathete Frauenzimmer an den Höfen, so die Fürstin zu ihrer täglichen Aufwartung und Einkleidung mit und neben sich hat; von adelichen oder bürgerlichen Stande. <col. 291>

Churfürstin,

Ist eine aus Fürstl. oder andern hohen Stamm und Blüte entsprossene Princeßin, so einen Churfürsten zum Gemahl hat. <col. 353>

Closter-Jungfrau, siehe Nonne

Comödiantinnen,

Seynd diejeingen Weibesbilder, so in denen öffentlichen Schauspielen mit auff dem Theatro agiren. <col. 366>

Concubine,

Heisset diejenige Weibes-Person, so sich ein lediger Mensch oder Wittber, oder auch ein Mann statt einer Beyschläferin hält, doch sonder Copulation, daher sie auch nicht das Recht der Weiber geniessen. Die von ihnen erzeugten Kinder werden nicht vor ehrlich und zu allen Handthierungen tüchtig gehalten. <col. 368>

Cräntze-Macherin,

Oder Cräntze-Frau, heissen nicht nur diejenigen Weiber, so aus Blumen, Cräntze und Sträusser binden, sondern auch diejenigen, so aus gemachten seidenen und Holländischen Blümlein, Magister-Cräntze, künstlich ineinander zu flechten wissen. <col. 387>

Crohn-Princeßin,

Ist eine aus Käyserl. oder königlichen Stamme entsprossene Princeßin, so in Ermangelung Männlicher Erben die nechste Anwartschaft zur väterlichen Crohne hat. <col. 396>

Dame,

Heisset so viel, als eine Frau con Condition, oder vornehmen Standes und Ranges. <col. 403>

Dame d'honeur, siehe Ehren Dame.

Diebin,

Heißt ein liderliches und treuloses Weibsbild, so anderen Leuten heimlich etwas entwendet und wegpartieret hat: Wird insgemein nach Sächsischen Rechten, wann der Diebstahl sich nicht allzuhoch beläufft, mit Staupenschlägen und Landes-Verweisung, nach vorhergehener Stellung an den Pranger und Notificirung ihrem Verbrechens, so nebst ihrem Nahmen auf einem Täflein stehet, bestraffet Wenn ein Weib Diebstahl begangen, so kan der Mann sich deswegen nicht von ihr scheiden [...] Sollte sie aber des Landes darüber verwiesen werden, kann der Mann zwar selbigem nachzufolgen anvermahnet, aber nicht gezwungen werden. <col. 417>

Dienst-Magd oder Dienst-Bothe,

Heisset alle dasjenige Gesinde, weiblichen Geschlechts, so sich um ein gewisses Lohn in Dienste begiebet, als da ist Magd, Jungmagd, Jungfermagd, Amme, Muhme, Kindermögdlein u.d.g. <col. 418>

Dirne,

Heisset an etlichen Orten so viel, als ein junges gemeines Weibes-bild oder Mägdlein. <col. 421>

Dutz-Schwestern,

Heissen diejenigen vertrauten und miteinander special-bekannten Weibesbilder, so als rechte wahre und Hertzens-Freiundinnen sich aus auffrichtiger und vertrauter Freundschafft einander Du heissen und zu betitteln pflegen. <col. 431>

Edel-Frau,

Heist eine aus Adelichen Stamm und Blute entsprossene oder einem adelichen Cavalier angetrauete Dame, so insgemein auf ihres Gemahls Erb- und Ritter-Gütern von denen Unterthanen die gnädige Frau tituliret wird. <col. 433>

Ehren-Dame,

Oder Dame d'honneur, heissen an denen Höfen die vornehmsten Dames, so zu der Fürstin Bedienung am nächsten um sie seyn: die Ober-Hofmeisterin ist die vornehmste und erstere Dame vom Range. <col. 437>

Flohr-Wäscherin,

Ist eine absonderliche Frau, so den eingeschwärtzten Flohr zu Hauben und andern Sachen wiederum rein zu waschen, und selbigen durch Dragant oder Gummi wieder auffzusteiffen und starr zu machen, auch reine zu schwefeln weiß. <col. 553>

Frantzösinn,

Ist ein aus Frantzösischer Nation und Geburt entsprossenes Weibesbild, so die Mütter in vornehmen Häusern ihren Töchtern zur Erlernung der Frantzösischen Sprache und anderer weiblichen Wissenschaften vor setzen, und in ihren Häusern erhalten. <col. 572>

Frau oder Weib,

Ist eine verehelichte Weibes-Person, so ihres Mannes Willen und Befehl unterworffen, die Hauß-haltung führet, und in selbiger ihrem Gesinde zu befehlen hat. Es mag auch selbige geringen Standes und Herkommens seyn, so tritt sie doch zugleich mit in die Würde ihres Mannes, genießet gleiche Jura mit ihm und kann vor keinem andern Ort belanget werden, als, wo ihr Mann hingehöret. <col. 572>

Fräulein,

Ist ein junges und annoch unvermähltes Frauenzimmer, so von adelichen Eltern gebohren worden. <col. 578>

Frey-Frau. siehe. Baronesse. Fürstin,

Ist eine Dame hohen Standes, so entweder aus einem Fürstlichen Hause und Stamm entsprossen, oder duch Vermählung eines Fürstens in dergleichen Stand erhaben worden. <col. 593>

Gärtnerin,

Ist ein gewisses Weib, so über die Lust-Gärten bestellet ist, das darinnen gewachsene Obst, Früchte und Blumen zu Marckte träget, denen Spatzierengehenden die Garten-Thüre auff- und zuschließet, und ihnen bey dem Abtritt ein Blumen-Bouquet gegen ein Trinck-Geld zu pr‘sentiren pfleget. <col. 594>

Geschlechters Jungfern oder Frauen,

Heissen in Schwaben auch andern Orten das Frauenzimmer, so aus adelichen Hause ist, undº sich von dem Frauenzimmer bürgerlichen Standes distinguiret. <col. 663>

Goldspinnerin,

Heissen diejenigen Weibesbilder, so Gold- und Silber-Lahn in die Manufacturen ums Lohn gesponnen liefern. <col. 674>

Gräfin,

Ist eine Dame hohen Standes, so entweder aus einem Gräflichen Stamm-Hause entsprossen, oder durch Vermählung eines Grafens in dergleichen Dignität und Würde erhoben worden. <col. 678>

Grase-Magd,

Heisset auf denen Ländereyen und Meyerhöfen diejenige Magd, so in das Gras gehet, solches mit der Sichel hauet, und in Körben nach Hausee zu tragen pfleget. <col. 682>

Groschen-Frau,

Heissen diejenigen alten traurig geschleyerten Weiber, so bey der Leich-Procession den Beschluß von dem Frauenzimmer machen: bekommen davor jede einen Groschen. <col. 694>

Große Magd,

Heisset auf den Dörfern oder Land-Vorwercken diejenige Magd, so backen, melcken und das grosse Vieh bestellen muß, auch auf die Küche Achtung zu geben hat; wird von etlichen Vieh-Magd genennet. <col. 694>

Haarflechterin,

Heisset dasjenige Weibesvolck, so denen Peruquen-Machern die gebackenen und aufgekreselten Haare Reyhen-weise in lange Tressen flicht und setzet. <col. 708>

Handwercks-Frau. siehe. Bürgers-Frau. Haubenmacherin,

Ist ein geschicktes und inventides Frauenzimmer, so denen Jungfern und Dames die Fontangen stecket und knüppfet, so auch andere Galanterien, so sie zu ihrem Auffsatz nöthig haben, verfertiget. <col. 745>

Hauß-Frau,

Heißet nach gemeiner Leute Redens-Art so viel als das Weib, oder die Frau im Hause. <col. 750>

Haußhälterin,

Ist ein insgemein getagtes, und der Haushaltung kundiges Frauenzimmer, so gemeiniglich denen Wittbern ihre Haußhaltung zu führen und auf die Kinder-Zucht Acht zu haben pfleget <col. 751>

Hauß-Jungfer, oder Ausgeberin,

Ist ein bürgerliches, und insgemein ihrer Eltern beraubtes häußliches und verständiges Frauenzimmer, so denen Weibern in vornehmen und begüterten Häusern, gegen Erlegung eines jährlichen Salarii, ihre Haushaltung zu führen und zu versehen, auch an statt ihrer Frau auf den Marckt zu gehen, und einzukauffen pfleget. <col. 751>

Heb-Amme, siehe. Kinder-Mutter.

Hexe,

Zauberin, Wettermacherin, Unholde, Gabelreuterin, auch an etlichen Orten Trutten und Wickhersen genannt, ist ein böses gottloses Weib, so vermöge des mit dem Teuffel auffgerichteten Bundes mit Zauberey und unzuläßlichen Beschwerungen umgehet, und dadurch ihrem Nechsten und Nachbarinnen an ihrem Leibe, Kindern und Viehe zu schaden pfleget. <col. 815>

Häckin,

Heissen diejenigen Weiber, so auff den Wochen-Märckten allerhand Eß-Waaren auffzukauffen und selbige hernach wieder eintzeln um einen erhöhten Preiß zu verkauffen pflegen. <col. 853>

Hoffmeisterin, oder Mayerin,

Ist eine auf einem Bauer-Gute oder Vorwergk der Haußhaltung und Viehzucht vorgesetzte Frau, so das Gesinde im Hause regieret, undº die ihr anfertrate Haußhaltung, die sie auch offtmahls Pachtsweise hat, wohl in Acht nimmt. <col. 853/54>

Huhre oder, Coquette,

Ist eine liederliche Vettel und geiles Weibes-Bild, welches ihren Leib um einen leichtfertigen Gewinnst, allen unzüchtigen Mannsvolck, sonder Unterschied Tag und Nacht Preiß giebt. <col. 868>

Hüner-Frau,

Ist eine Frau, so von denen Bauersleuten Hüner einzukauffen, selbige zu mästen und abzuschlachten und solche hernach in ihre gewissen Häuser zu wöchentlichen Verkauff, öffentlich abgeschlachtet herum zu tragen pfleget. <col. 906>

Jüdin,

Getaufte, ist ein Weibes-Bild aus Jüdischen Stamm entsprossen, so sich zur Christlichen Religion bekennet, und nach gnugsamer vorher gescheener Unterrichtung im Christlichen Glauben öffentlich tauffen lassen. <col. 948>

Junge-Magd,

Heisset in grossen und vornehmen Häusern diejenige Magd, welche der Frau mit Spitzen waschen platten, ponen, ankleiden, nachtreten, verschicken und anderer dergleichen Arbeit an die Hand gehen und sie bedienen muß. <col. 953>

Jungfer oder Jungfrau,

Ist ein noch unverehelichtes unberührtes und sittsames Frauenzimmer, so nunmehr tüchtig ist, in den Ehestand zu treten. [...] <col. 953>

Jungfer-Magd,

Ist eine absonderliche Magd, so die Jungfer in dem Hause allein zu bedienen und selbiger aufzuwarten hat. <col. 956>

Käyserin,

Ist eine aus Kayserlichen, königlichen oder Fürstlichen Geblüte entsprossene Princeßin, so an einen Kayser, als den allergrösten Regenten und Monarchen vermählet worden; heist die allerhöchste und vornehmste Dame in der gantzen Welt. <col. 1036>

Kebs-Weib,

Heisset nach heutiger Art zu reden [...] eine Concubine, so sich ein Mann neben seinem ehelichen und rechten Weibe auf seinen Leib hält [...] <col. 1036>

Kellerin,

Heisset in denen Frauen-Clöstern dasjenige Weibes-Bild, so über das Geträncke des Closters gesetzet ist [...] <col. 1039>

Ketzerinnen,

Heissen diejenigen Sectirerischen Weibes-Bilder, so allerhand irrige Lehren ausbrüten, sich durch ihre ärglichen Lehren von der allgemeinen Kirche absondern, und ihr ketzerisches Gifft andern beyzubringen suchen. <col. 1041>

Kinder-Frau, siehe. Muhme.

Kinder-Magd,

Heisset unter dem Gesinde diejenige Magd und ledige Person, so zu der Kinder Wartung bestellet ist und selbige pflegen muß: wenn sie einen Mann hat, oder vorher zu Falle kommen ist, heisset es die Muhme. <col. 1043>

Kinder-Mägdlein,

Heißt ein junges auffgeschlossenes Mägdlein, so bey gemeinen und Handwercks-Weibern, denen es grossse Mägde zu halten schwer fallen will, die kleinen Kinder warten und tragen muß. <col. 1044>

Kinder-Mutter oder, Heb-Amme, auch Wehmutter, Wehefrau, Püppel-Mutter,

Ist ein erbares, betagtes, wohlerfahrnes und von der Obrigkeit vermöge eines gewissen Eydes eingesetztes und approbirtes Weib, welches auf Erfordern denen in der Geburth arbeitenden Weibern mit Rath und That beystehen, an die Hand gehen, und die Kinder vorsichtig und behutsam von selbigen nehmen muß. <col. 1044>

Kleine-Magd,

Heisset auf den Land-Gütern und Vorwercken diejenige Magd, so neben der Grossen dienet; ihre Verrichtungen seynd in dem Hause abzuscheuern und aufzuwaschen, kleine Kinder warten, das Feder-Vieh zu füttern u.d.g.m. <col. 1051>

Kleppel-Magd,

Heissen diejenigen WeibesPersonen so denen Gold und Silber-Händlern um das Lohn gold- und silberne Spitzen, Canten, Zäckgen und andere dergleichen Zierrathen verfertigen. <col. 1052>

Kluge Frau,

Heissen diejenigen wegen Zauberey verdächtigen Weiber, so die, sie wegen gestohlener Sachen und anderer Dinge um Rath und Hülffeº fragenden Leute in ihre Zaubersiegel und Chrystallen sehen lassen, und ihnen allerhand abergläubischen Rath und Vorschläge angeben. <col. 1065/66>

Knopfmacherinnen,

Seynd diejenigen Weibes-Personen, so denen Schneidern oder in die Gewölber Knöpffe von allerhand Sorten und Mustern künstlich über die Knopfhöltzer schlingen, verstechen und verfertigen. <col. 1067>

Köchin, oder, Magd,

Ist ein über die Küche und Kochwerck bestelltes Gesinde, so nicht nur die Speisen und Eß-Waaren einkauffen, und von dem Marckt heimtragen, sondern auch selbige kochen, zurichten und auch das eingeschwärtzte Küchen-Geräthe wieder rein und auffwaschen muß. <col. 1069>

Kohlgärtnerinn,

Seynd diejenigen Mägde, oder auch Weiber, so in großen Körben Salat, Kohl, Kraut, Rüben, Möhren, Petersilie, Artschocken, Wurtzeln, Rettig, Gorcken u.a.d.g. Küchen Kräuter aus denen Kohlgärten auf die gewöhnlichen Wo-|chen-Märckte zu führen und zu verkauffen pflegen. <col. 1072>

Kopplerin,

Ist eine alte Vettel und Huren-Wirthin, so dem jungen Mannsvolck Gelegenheit macht mit verdächtigen Frauenzimmer an heimlichen und verborgenen Orten zu conversiren. <col. 1076>

Kräuter-Frau,

Seynd insgemein alte Weiber, so auf den Feldern die Kräuter und Wurtzeln zusammen lesen, und in denen Apotheken Korbweise zu verkauffen pflegen. <col. 1076>

Kuchen-Frau, oder Pasteten-Frau,

Heisset ein armes gemeines Weib, so allerhand Pasteten in einem Korbe auf den Gassen herum hausiren träget, oder an denen Ecken der Gassen und Strassen zu sitzen pfleget. <col. 1097>

Küsterin,

Heisset in denen Frauen-Clöstern dasjenige Weibes-Bild, so über den Kirchen Ornat gesetzet worden, selbigen im Beschluß und Verwahrung hatm die Lampen oder Lichter anzustecken pfleget, und die Kirche auf und zu schließet. <col. 1109>

Landgräfin,

Ist eine Dame hohen Standes, so einen Landgrafen vermählet worden. <col. 1127>

Lazareth-Mutter,

Heisset diejenige Frau, so denen im Lazareth kranck darnieder liegenden Weibes-Personen, mit Rath und That an die Hand gehet,º über selbige die Auffsicht hat, und vor ihre Wartung und Verpflegung Sorge tragen muß. <col. 1139/40>

Magd, siehe. Köchin., MaŒtresse,

Heisset nach heutiger Art zu reden die Concubine eines grossen Herrn oder andern vornehmen Stands-Person. <col. 1191>

Marcketenterin,

Ist eine gewisse Frau, so allerhand Vorrath vor die im Felde liegenden Soldaten zu verkauffen hat, und ihnen überall nachziehet. <col. 1210>

Marggräfin,

Ist eine aus hohen Hause entsprossene Princeßin, so an einen Marggrafen vermählet worden. <col. 1222>

Matrone,

Heisset eine erbare alte betagte Wittbe oder Frau, adelichen oder bürgerlichen Standes. [...] <col. 1246>

Mehl-Frau,

Heissen diejenigen Weiber, so auf den Wochen-Märckten das klare Mehl in die Küchen Metzen oder Kuchenmaß weise zu verkauffen pflegen. <col. 1254>

Mensch,

Bedeutet nach der allgemeinen und üblichen Redens-Art so viel als ein Weibes-Bild von gemeinem oder schlechten Stande [...] <col. 1259>

Metze,

Heisset nach heutiger Redens-Art so viel als eine liederliche Vettel und verdächtige Dirne [...] <col. 1265>

Milch-Magd,

Ist eine gewisse Magd von denen Land-Gütern und Vorwergen, so die Milch in grossen Krügen auf der Gassen in der Stadt herum hausiren träget. <col. 1268>

Mohrin,

Heisset ein Kind Weibliches Geschlechtes, so annoch jung aus Mohrenland gebracht, und an dem Hofe einer Käyserin, Königin oder Fürstin aufferzogen worden, die solches zu ihrem Staat und Vergnügen um sich haben. <col. 1278>

Muhme,

Heisset diejenige Frau, so auf die Kinder im Hause gantz allein bestellet ist, selbige täglich warten, reinigen und waschen, an- und ausziehen, in und aus der Schulen führen, und sie bey Tische versorgen muß. <col. 1297>

Näherin,

Ist eine geschickte und künstliche Frau, welche dem jungen Frauenzimmer, so ihrer Unterrricht- und Annführung anvertrauet worden, auf allerhand Art zu nehen lernet, und selbiges in solcher Kuns um das veraccordirte Lehr-Geld, treulich und fleißig unterweiset, oder auch sonsten andern Leuten um das Lohn nehet. <col. 1318>

Nonne, oder, Closter-Jungfrau,

Ist eine andächtige Jungfer, so aus Verdruß der Weltlichen Eitelkeit unter dem abgelegten und zugesagte dreyfachen Voto, des Gehorsams, Armuth und Keuschheit sich in ein Closter begiebet, und in den gewöhnlichen geistlichen Habit nach vorher geschehener Berau-|bung ihrer Haare Pracht einkleiden löst. <col. 1337/38>

Pasteten-Bäckerin,

Heisset diejenige Frau, so Pasteten auf allerhand Arten, groß und klein, zu backen und selbige um Geld zu verkaufen pfleget. <col. 1447>

Pfaltz-Gräfin,

Ist eine hohe standes-Person, so entweder aus dergleichen Stamm entsprossen, oder an einen Pfaltz-Grafen vermählet worden. <col. 1467>

Pietistin, oder, Bet-Schwester,

Ist ein fromm vermeyntes und scheinheiliges Frauenzimmer, so der sogenannten Pietisterey anhänget, ihre Conventicula fleißig besuchet, und durch Annehmung allerhand äusserlich demüthiger und erbarmenswürdiger Geberden sich durch ihre Quackerischen Lehren von andern unterscheidet. <col. 1490>

Poetin,

Ist ein zur Tichter-Kunst geschicktes, verständiges und gelehrtes Frauenzimmer, so sich durch ihre Proben der Poesie bey der Welt bekannt gemacht; dergleichen in Franckreich die Scudery und andere mehr sind. <col. 1506>

Princeßin,

Ist eine von Fürstlichen Stamm und geblüte, annoch unvermählte entsprossene hohe Person. Die Gemahlin eines Cron-Prin-|tzens, nennet man die Cron-Princeßin. <col. 1557>

Pröbstin,

Ist eine Dame insgemein hohen Standes und Herkommens, so eine vornehme Würde in einem geistlichen Stifte besitzet. <col. 1559>

Priorin,

Heißt die oberste Ordens-Frau, in einem Closter oder Nonnen-Convent, und die nächste nach der Aebtißin, so in Abwesenheit der Aebtißin ihre Stelle und Verrichtungen bekleidet.<col. 1557>

Puppen-Frau,

Heissen diejenigen Weiber, so allerhand Puppen anzukleiden und zu verfertigen wissen, und sich durch solche Nahrung und Handthierung ihr Brod erwerben. <col. 1565>

Putz-Frau,

Ist ein geschicktes Weibes-Bild, so nicht nur allerhand Putz und Galanterien zu verfertigen, sondern auch das zur Kind-Tauff- oder Hochzeit- gehende Frauenzimmer selbsten mit anzuziehen und auszuzieren pfleget. <col. 1567>

Quackerinnen,

Heissen diejenigen schwärmerischen sectirerischen und begeisterten Weibes-Personen, so allerhand tollen und irrigen Meynungen sich zugesellen, durch ihre phantastischen Lehren und quäckerischens Wesen von der wahren Kirche absondern, und viel auf Traäume und Erscheinungen zu halten pflegen: dergleichen Weibes-Person man in der alten und neuen Kirche häuffig finden wird. [...] <col. 1569>

Sand-Frau,

Heissen diejenigen armen und bedürfftigen Weiber, so den Sand im Trage-Körben in denen Häusern hausieren herum zu tragen pflegen. <col. 169[0]>

Sängerin,

Heist ein Frauenzimmer, so auf dem öffentlichen Theatro in einer Opera, so wohl in Arien als Recitativ, ihre Stimme manierlich und künstlich in die darzu einstimmenden Instrumenta hören löst, [u]nd ihre darzu gehörigen Actione darbey zu machen pfleget. <col. 1699>

Sauff-Drossel,

Nennet man insgemein diejenigen liederlichen versoffenen Weiber, so dem Trunck ergeben sind, ingleichen Zech-Schwestern, Brantewein-Bullen, Zipp-Schwestern, u.d.g. <col. 1700>

Säug-Amme, siehe. Amme.

Schäferinnen,

Heissen diejenigen Nymphen und jungen Dirnen, so die Lämmer und Schafe hüten, von welchen die Poeten in ihren Eclogen und Pastorellen viel zu schreiebn und ihnen allerhand Liebes-Intriguen anzutichten wissen. [...]. <col. 1702>

Scheuer-Frau,

Heisset eine alte arme und bedürfftige Frau, so in den Häusern die Stuben, Cammern und andere Behältnisse des Jahres über etliche mahl zu scheuern und rein zu waschen pfleget. <col. 1712>

Schleyer-Frau,

Ist ein gewisses Weibesbild welches das zur Leichen gehende Frauenzimmer im schleyern bedienet, sie darein kleidet, und ihnen selbigen gewöhnlicher massen anstecket. <col. 1729>

Schüssel-Wäscherin,

Heisset man diejenigen gemeinen Weiber, so bey denen Hochzeiten und Gast-Geboten das eingeschwärtzte Zinn in denen Küchen gleich wieder auffwaschen und reine machen, damit über der Tafel kein Mangel daran zu spühren. <col. 1788>

Sechswöchnerin oder Kindbetterin,

Heisset dasjenige Weib, so nach geschehener Entbindung der Geburth und Niederkunfft sich 3. Wochen lang in dem Wochen-Bette, 3. Wochen aber ausser demselbigen, und also zusammen 6. Wochen lang in ihrer Wochen-Stube reinlich und nette auffgeputzt und angekleidet auffhält, den Gevatter- und Wochen-Besuch binnen solcher Zeit annimmt und gebräuchlicher massen abwartet. <col. 1831>

Seil-Täntzerin,

Ist eine leichtsinnige Weibes-Person, so in dem Lande herum ziehet, und ihre Kunst auf den Straffen oder Schweng-Seil zu tantzen öffentlich um das Geld sehen löst. <col. 1835>

Spital-Frau,

Ist eine alte unbehülffliche und krancke Frau, so sich ihr Alter vollends geruhig hinzubringen in ein Hospital gekauffet, und daselbst biß an ihr Ende verpfleget wird. <col. 1887>

Spital-Mutter,

Heisset diejenige Haußhälterin und verständige Frau, so zu Verpflegung und Wartung derer im Hospital sich befinden alten Weiber bestimmet und vorgesetzet ist. <col. 1887>

Spitzen-Frau,

Seynd gewisse Weiber so allerhand weisse Spitzen in einem Kästlein in und ausser denen Jahr-Märckten dem Frauenzimmer in die Häuser zum Verkauff herum tragen. <col. 1888>

Spitzen-Wäscherin,

Ist eine absonderliche Frau, so die Kunst wisse oder schwartze Spitzen wieder rein zu wascchen, auffzustecken und auszuplatten weiß. <col. 189->

Stadt-Mutter,

Heisset an etlichen Orten die älteste und vornehmste Matrone in der Stadt.” <col. 1894>.

Stroh-Wittben,

Heisset man aus Schertz an etlichen Orten diejenigen Weiber, deren Männer verreiset oder abwesend seynd. <col. 1916>.

Stunden-Frauen,

Werden am Käyserlichen Hofe zu Wien diejenigen Dames genennet, welche sich erst zuvorher um eine Stunde erkundigen lassen müssen, wenn sie der Herrschaft aufwarten sollen. <col. 1921>

Sub-Priorin oder Unter-Priorin,

Heisset in denen Frauenzimmer-Clöstern dasjenige Weibes-Bild, so gleich nach der Priorin folget und in ihrer Abwesenheit ihre Stelle vertritt. <col. 1922>

Sudel-Köchin,

Heisset man diejenigen Köchinnen und Mägde, so das Essen nicht allzu reinlich zurichten, und alles auf eine unflätige und säuische Art anzugreiffen pflegen. In Leipzig nennet man auch diejenigen Weiber aus Schertz Sudel-Köchin, so zu Meß-Zeiten öffentlich auf der Gassen zu kochen und es denen gemeinen Leuten allda zu verkauffen pflegen. <col. 1923>

Taschen-Spielerin,

Heissen diejenigen im Lande herum vagirenden und auf die Jahr-Märckte reisenden liederlichen Weibes-Bilder, so dergleichen wunderliche Profession treiben und denen Zuschauern allerhand Blendwerck durch ihre Kunst und Geschwindigkeit, so wohl mit der Karten als auch andern darzu verfertigten künstlichen Instrumenten vormachen. <col. 1981>

Trödel-Frau,

Ist eine Mäcklerin, so allerhand alte Kleider, Geschmeide und andere Dinge, entweder Marckt-Tags über an einer gewissen Trödel-Bude zum öffentlichen Verkauff aufgehänget, oder selbige heimlich in den Häusern hausiren herummer träget. <col. 2045>

Verwalterin,

Ist insgemein eine Wittbe oder Hauß-verständige Frau, so auf denen Land-Gütern und Vorwergen der Haußhaltung überhaupt vorgesetzet ist, die Auffsicht über das Gesinde hat, und auf ihrer Herrn und Frauen Nutzen zu sehen pflichtig ist. <col. 2072/73>

Vieh-Magd,

Heisset auf denen Forbergen und Meyerhöfen diejenige Magd unter dem Gesinde, die über das Vieh gesetzet ist, und selbiges zu beschicken hat. <col. 2077>

Umgebinde-Frau, oder Mägdlein,

Ist eine gewisse Wiebes-Person, so wöchentlich in vornehmen Häusern herumzugehen pfleget, daselbst dem Frauenzimmer die Haare ausflicht, aufkämmt, durchbürstet, einpoudert, von neuem einflicht und selbiges gehöriger massen accomodiret, auch die Bräute durch den gehörigen Haar-Kopff und Auffsatz bedienet. <col. 2080>

Wächterin,

Heist insgemein diejenige Frau, so des Nachts über denen Wochen-Stuben oder bey andern krancken Patienen wachen, und selbigen an die Hand zu gehen pfleget. <col. 2094>

Wahrsagerinnen,

Sind zauberische und ruchlose Weiber, so durch allerhand Teufels-Künste die Rathfragenden zu verblenden pflegen. [...] <col. 2095>

Wärterin,

Ist eine arme Frau, so um ein wöchentlich gewisses Warte-Geld Patienten in ihrer Krankheit Tag und Nacht zu warten und ihnen zur Hand zu gehen pfleget. <col. 2100>

Wäscherin,

Seynd arme Taglöhners-Weiber, so die Woche über auf die Wäschen, um das Geld, in die Häuser zu gehen pflegen, die schwartze Wäsche allda einweichen, brühen, schmieren, waschen, ausspielen, ausringen, aufschlagen, treugen und rollen helffen. <col. 2101>

Wäscher-Mägden,

Seynd junge ledige Dirnen, so die eingeschwärtzte Wäsche wöchentlich von denen Studenten- und andern Stuben zusammen zu tragen, selbige zu waschen, und wieder zu überbringen pflegen. <col. 2101>

Wehe-Frau. siehe. Kinder-Mutter.

Wehe-Mutter. siehe. Kinder-Mutter.

Weiblein,

Heissen nach dem Grund-Texte diejenigen irrigen, leichten, verführerischen und leichtsinnigen Weiber, so sich durch süsse und glatte Worte der irrigen Lehre leichte gefangen nehmen lassen, und einem ieden Geiste gleich glauben [...]. <col. 2109>

Wildprets-Frau,

Heissen diejenigen Weiber, so das Wildpret in die Häuser hausiren herum tragen. <col. 2124>

Wirthin,

Heisset die Hauß-Frau in denen Gast-Höfen oder Schencken auff denen Dörffern, so die ankommenden Gäste zu bewirthen und selbige auf alle Art und Weise zu accomodiren suchet. <col. 2127>

Wittbe,

Ist eine Frau, welcher ihr Mann abgestorrben, und die vor dem völligen Verfluß des Trauer-Jahres nach ihre verstorbenen Mannes Tode nicht heyrathen darff, maßen selbige vor inhonnet gehalten, auch mit einer Straffe beleget wird [...]. Das Kind, so eine Wittbe nach ihres Mannes Tod im 9. 10. auch noch zum Anfang des 11. Monats zur Welt bringt, wirdº vor ehrlich und richtig gehalten, wenn es aber später kömmt, wird es vor unächtig erkannt. [...] <col. 2128/29>

Wollen-Spinnerin,

Heissen diejenigen Weiber, so die Wolle um das Lohn wöchentlich zu spinnen, und selbige in die Manufacturen zu liefern pflegen. <col. 2133>

Wurm-Frau,

Heissen diejenigen alten Artzt-Weiber, so auf den Jahr- und Wochen-Märckten ihre Wurm-Küchlein wieder die dem menschlichen Leibe wachsenden Würmer durch allerhand Rodomontaden und Zu-|ruffungen dem umsthehenden Pöbel Paquetweise um ein liederliches Geld verkauffen. <col. 2136/37>

Zigeunerin,

Ist eine alte heßliche Landstreicherin, so den Voreygehenden am Wege gute Waare sagen, und um ein Trick-Geld zukünfftige Dinge vorher sagen will. <col. 2162>

Zuchthauß- Mägdlein,

Seynd arme Kinder weibliches Geschlechtes, so wegen ihres Armuths oder Waysen-Standes, in dem Zuchthause erzogen, und zu allerhand weiblichen Wissenschafften und Künsten angehalten werden. <col. 2166>

Zuchthauß-Mutter,

Heisset diejenige Frau, so die Auffsicht unt Erziehung, über die in dem Zuchthause sich befindenden Mägdlein hat, und selbige zur Arbeit anhält. <col. 2166>.

 
Female Topics

Abtreiben Kinder,

Ist eine gottlose und verfluchte Art der Huren und anderer liederlichen Vetteln, so durch allerhand starcke und treibende Artzney und Mittel die Leibes-Frucht, ehe selbige zur Perfection gelanget, wieder abtreiben. Dergleichen ruchloses Verbrechen wird nach denen Sächsischen und Caro[l]inischen Rechten, willkührlich bestraffet, wann die Leibes-Frucht noch nicht lebhafft gewesen. Ist selbige aber bereits lebhafft gewesen, (welches nach der Medicorum Meynung in viertzigsten Tage nach der Conception, nach den Sächsischen Rechten aber um die Helffte der Schwangerschaft zu geschehen pfleget) wird die Verbrecherin am Leben gestraffet, dieweil es eine Art des Todtschlages ist. <col. 28>

Hexen-Marter

Ist ein gantz besonderer und geschärffter Gradus Torturæ, da die wegen Hexerey verdächtigten Weiber bey der Preinlichen Frage weit schärffer und empfindlicher, als andere Inquisiten, angegriffen, und auf der Folter exerciret werden, als nemlich: Durch Auffsetzung eines brennenden Pech-Crantzes, angezündete Schwefel-Papierlein oder Federn, so auf die blosse Haut geworffen werden, Einschlagung kleiner aus Kiefern-Holtz geschnittener Speiler zwischen die Nägel der Finger, und andere dergleichen mehr. <col. 816>

Schwächen schwängern oder beschlafen,

Heisset eine Jungfer oder Wittib durch allerhand Versprechungen und Schmeicheleyen zum Beyschlaf beschwatzen, und sich mit ihr fleischlich vermischen. Nach denen heutigen Rechten muß das Mannsbild die Geschändete entweder zur Ehe nehmen, oder selbige ausstatten, (so die gemeinen Dirnen den Crantz bezahlen nennen) und noch darzu das Kind, wofern er sich bey der Geschwächten deßwegen nicht abfindet, so lange ernäh-|ren, biß sich selbiges selbst forthelfen und sein Brod verdienen kann. Welches insgemein biß in das 13te Jahr währet.«col. 1788-89>

 
Fashions and Fashionable Activities

Affections-Bändlein, oder Faveurgen,

Heissen diejenigen Striemlein, oder Stücklein Band, so das Frauenzimmer ihren Courtisanen und Geliebten zum Andencken an der Brust zu tragen giebet. Sie werden öffters mit Gold und Silber gesticket, und des Frauenzimmers verschlungener Nahme darauff gesetzet; Etliche sind auch zuweilen mit Haaren des Frauenzimmers unterwürcket und geflochten, so das Manns-Volck insgemein in geheim auf den blossen Arm zu binden pfleget. <col. 36>

Caffé-Cräntzgen,

Ist eine tägliche oder wochentliche Zusammenkunfft und Versamlung einiger vertrauter Frauenzimmer, welche nach der Reihe herum gehet, worbey sie sich mit Caffee trincken und L'Ombre-Spiel divertiren und ergötzen. <col. 284>

 
Music

Schumper-Lieder,

Heissen diejenigen geilen und| unflätigen Liebes-Lieder, so die frechen und unverschämten Vetteln öffters zu singen und sich daran zu delectiren pflegen. Die H.Schrift nennet selbige Huren-Lieder. Esai. XXIII, 15. <col. 1783>

Ständgen,

Ist eine nächtliche Music, so ein Amante seiner Geliebten durch an-|<1895>dere machen läßt, oder selbst allein vor ihrem Hause in ein Musicalisches Instrument, als: Laute u.d.g. eine charmante Arie singet. <col. 1894-95>

 
Different Things

Spahr-Büchse,

Ist ein von Blech oder Thon verfertigtes Behältnüß, worein die Eltern vor ihre Kinder etwas wöchentliche hinein zu stecken, und vor selbige nach und nach darinnen zu sammeln pflegen. <col. 1863>

 
Food and Recipes

Caffeé,

Ist ein aus gebrannten oder gerösteten Bohnen mit siedenden Wasser oder Milch und Sahne vermischtes Geträncke, so das Frauenzimmer täglich zu trincken pfleget. <col. 283>

Enten gedämpft auf eine andere Art mit sauren Rahm,

Nehmet Enten, putzet und bräunet sie, wie oben beschrieben, hernach giesset Wein und Eßig drauf, thut Muscatenblüten, Ing-|<col. 468>ber und Pfeffer dran, schneidet Citronenscheler, werffet selbige nebst Lorbeer-Blättern, und eine ganzte Zwiebel hinein, bestecket die Enten mit etwas gantzen Näglein und lasset es also kurtz einkochen. Hernach werffet eine Handvoll Capern dran; nehmet auch ein Nösel oder soviel nöthig, sauren Rahm, und giesset die Brüh, so noch auf denen Enten ist, drunter, quirlt soches gantz klar, giesset es wieder an die Enten, und lassets noch eine halbe Stunde auf gelinden Feuer durch einander dämpffen, hernach könnet ihr sie anrichten, so zierlich ihr wollet, denn sind sie fertig und werden nicht übel schmecken. <col. 468>

Hüner junge mit Mandeln, gefüllet und gebraten,

[Nehmet sauber geputzte junge Hüner, und zwar solche, denen die Haut nicht zerissen worden, machet ihnen dieselbe über die gantze Brust, auch unten nach denen dicken Beinen loß, und wenn etwa diese Hüner über Nach liegen bleiben, und ihnen die abgelöste Haut wieder anbacken sollte, so leget sie nur auf eine halbe Stunde in laulicht Wasser, das wird die Haut bald wieder loß weichen.] Hernach ziehet ein halb Pfund Mandeln ab, stoßet solche klein im Mörsel, und thut sie in einen Tiegel, werffet auch ein wenig Semmel, die in Milch geweichet worden, drein, schlaget 2. biß 4. Eier hinein, rühret es durch einander, würzet solches mit Muscaten-Blüten, Zucker und ein wenig Saffran, last ein Stück Butter zergehen, und diese auch drunter lauffen. Hierauf füllet die Hüner zwischen die Haut und Fleisch, bindet solche am Halse mit einem Faden zu, blachieret sie ebenfalls ein wenig in siedenden Wasser, als wie die so mit Krebsen gefüllet, Nach diesen speilert dieselben, stecket sie an einen Spieß, legt solche zum Feuer, und lasset sie gantz gemählich braten, begießet sie öffters mit Butter, damit sie fein eine Gold-Farbe bekommen mögen. Sollten sie aber zu braun werden, welches bey dieser Fülle leicht geschehen kann, so bindet Papier mit Butter bestrichen darüber so werden sie schön und gut. Endlich richtet selbige nach eurem Belieben und aufs zierlichste an, so gut ihr könnet; denn solche Essen werden doch nicht bey ordinairen Mahlzeiten gemachet, es müste denn in einer großen Küche seyn.

Kalbfleisch mit grüner Petersilie,

Kochet das Fleisch ab, kühlet es alsdenn fein sauber aus, richtet es hierauff in einen Tiegel oder Casserole, thut geriebene Semmel, Muscaten-Blüten, Ingber und Brühe darauff und setzet es auf Kohlfeuer. Ferner werffet ein paar Hände voll gehackte grüne Petersilie und ein Stücke Butter daran, lasset es kochen, biß es eine feine dickigte Brühe bekömmt, so ist es fertig, und kann nach Belieben angerichtet und verspeiset werden.

o.s.