Georg Heinrich Paritius,
 
Cambio Mercatorio
Regensburg, 1709


link Gedicht
link Dedication
link Vorrede
link Register
link [Rechenwerkzeug]
link Auflösung unterschiedlicher Müntz-Sorten
link Erneuerte Specification der groben Sorten
link Maße, Gewichte und Müntzen des Neuen Testaments
link Die Kunst-Rechnungs lieb- und übende Gesellschafft


Exemplar der Bayerischen Staatsbibliothek München Sign.: Merc. 173.
© Matthias Böhne/ Olaf Simons
Editions Marteau 2005.

 

 

 


Cambio Mercatorio

Oder

Neu erfundene Reductiones derer vornehmsten
Europäischen Müntzen
 
Welche auf eine vorhin niemahl so kurtz und leicht gesehene Manier, und pur allein durch zwo Zahlen, durchgehends ineinander zu übersetzen also gelehret werden, daß ein jeder, so nur des Multipliciren und Dividirens erfahren ist, ohne mündliche Instruction hierauß alle Müntzen ineinander zu reduciren erlernen kan.
       Allen Kauffleuthen, Wechßlern, Cassirern, Buchhaltern, Handels-Bedienten, bevorab reisenden Persohnen, zu sonderbahrem Dienst und Gefallen eröffnet von dem, in der Kunst-Rechnungs lieb-und übenden Gesellschafft, Practicirenden

 
Georg Heinrich Paritio, Arithmetico zu Regensburg.
 
Mit Ihro Käyserl. Majestät allergnädigst ertheiltem Privilegio.

 

 

Una fides, pondus, mensura, moneta fit una,
Et statu illæsus totius orbis erit.

* * *

Wenn der Menschen Wanckelmuth allen Leuten wird erlauben,

Daß den einig wahren GOtt man verehrt mit einem Glauben,

Daß man braucht nur einerley Müntz, Ell, Maaß, Gewicht und Geld,

Dann wirds, glaub es sicherlich, besser stehen in der Welt|<5>

 


Dem wohledlen, und groß achtbahrn Herrn

Johann Heinrich Stammetzen.

Berühmten Hamdelsmann, und Käyserlichen hochbefreyeten Niederlags-Verwandten in Wien, seinen hochgeehrtesten Herrn und hochgeneigten Patron, dedicirt dieses

Cambio Mercatorio
G. H. P.

|<6>

 

WohlEdler, &c.
Hochgeehrtester Herr, hochgeneigter Patron

DIe hochgeneigten Blicke, welche meinen estmals herausgegebenen kleinen Reductions-Wercklein gegönnet worden, machen mich so kühn, daß ich das jetzo erweiterte und mit ausgesetzten leichten Exemplen gemehret eben diesen Augen mit aller geziemenden Ehrerbietigkeit vorzulegen und gehorsamst zu dediciren mich unterfange. Es weiß die Arithmetic doch keine zuverlässigere Gewogenheit zu finden, als derjenigen, welche dieselbe zur Basi aller ihrer Bemühungen legen, und als eine unentbehrliche Regiererin alles ihres Thun und Lassens verehren. Zwar gönnet man derselben aller Orten ihren Aufenthalt: doch ist sie bey Handelsverständigen eigentlich zu Hause, und hält dero Contoir vor ihr Vaterland. Wie nun niemand zu verdencken, der sich nach seiner Heymath sähnet, und deren vertrauliche Conversation sich wünschet, die ihm daselbst mit Verwandschafft und allem Wohlwollen beygethan sind. So ists auch der die gantze Welt durchwandernden Arithmetic nicht ungleich auszudeu-|<7>ten, wenn sie denen vor andern ihre Aufwartung anbietet, welche sie als ihre vertrauteste Verwandtin und getreueste Rathgeberin gerne um sich haben, lieben und hochachten. Ist also meine Kühnheit schon entschuldigt, daß ich dieses an sich selbst zwar geringe, doch seines guten Nutzens wegen nicht undiensame Tractätlein, einem so theuren Patron der Arithmetic mit allem geziemenden Respect offerire. Mit angehängten hertzlichen Wunsch, daß Göttliche Güte die Liebe und Beförderung, so dieser so unentbehrlichen Wissenschafft von meinem hochgeneigten Patron erwiesen wird, mit allem selbst verlanglichen hohen Wohlwesen ersetzen, und absonderlich an dero lieben Jugend zu je länger, je mehrerer Perfection, nebst andern anständigen Wissenschafften und rühmlichen Tugenden, wolle gelangen lassen. Ich werde mirs jederzeit vor ein grosses Glück achten, wenn ich die Ehre haben kan mich stets zu nennen

Meines Großg. Hochgeehrtesten Patrons

Regensburg, am Tage Johannis des
Täuffers des 1709. Jahrs.

Hochverbundener Diener,

Georg Heinrich Paritius

 

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Vorrede an den Leser
 
Geneigter Leser!

Es ist mir vor zwey Jahren ein kleines Wercklein von Georg Heinreich Fykklaß in 38. Müntz-Reductions-Tabellen bestehende in, 12. zu Amsterdam bey Johann Minelle gedruckt [dieser Titel ließ sich nicht nachweisen - Anm. o.s.], ad statum legendi communiciret worden, weilen nun nach fleissiger Nachfrag selbiges in keinem Buchladen finden können, liesse ich mir solches durch einen meiner Scholaren abschreiben, und bedienete mich dessen eine zeitlang bey meiner Information, zumal aber diese 38. Tabellen jeden Orts nicht weiter, als von einem Pfennig biß auf einen Gulden oder Thaler gerechnet waren, als nahmen sich, auf mein Anhandgeben, zween meiner Schüler drum an, und berechneten jede Tabelle von einem Gulden, Thaler, Pfund, &c. jeden Orts biß auf 1000. Gulden, Thaler oder Pfunde, daß also aus denen 38. Tabellen, 127. wurden, zu denen noch, behörigen Orten, Exemplen, wie jede Tabelle zu gebrauchen, beygefüget, und solche zu männiglichs Dienst und Nutzen drucken lassen. Weilen nun solches in weniger Zeit seinen Applausum gefunden, mir aber inzwischen verwichenen Winter über obige zween Jünglinge sammt noch einem|<9> Kauffdiener in meiner Information zugesprochen, und nicht allein diese Tabellen verstehen, sondern auch dergleichen selbsten machen lernen, so habe mich dahero bemühet, ihnen einen kurtzen Weg zu zeigen, daß sie nicht viel Zeit verlieren dörfften, und sie vorhero, in denen Speciebus Arithmet. und Brüchen infomieret, sie sodann die Paritäten aller hierinnen befindlichen Müntzen von der grösten biß zur kleinsten Sorte, also suchen gelehret, daß sie allezeit nur mit einer Zahl multipiciren und mit einer dividiren dörffen, und also alle Müntzen in einander übersetzen können, wie sie mir denn viel an diesem Wercklein berechnen helffen. Zu Erfindung dieser beyden Zahlen aber hat mich die bißher gebrauchte Art in Reducirung der Gulden in Thaler und Thaler in Gulden durch Multiplicirung mit 2. und divid. mit 3. animiret, habe dahero nicht allein gewunschen, so glücklich zu seyn, und zu allen übrigen in denen vornehmsten Oertern Europä gangbahren Müntze auch dergleichen zwo Zahlen zu finden, sondern solche GOtt sey Danck, neben den sauren Lehr-Stunden, die mir die gantze Tages-Zeit von früh Morgens biß in die Nacht wegnehmen, auch gefunden. Habe demnach auch dieses von GOtt mir ertheilte Pfündlein nicht, gleich jenem bösen Knecht, in die Erde vergraben, sondern dir zu deinem Besten und Erspahrung grosser Mühe und Zeit, mittheilen und dabey erinnern wollen: daß diejenigen Zahlen, womit du multiplicirest und dividirest, als Paritäten derselben Müntzen zu verstehen seyn. Zum Exempel du multiplicirest pag. 186. die Pfund Sterlings (so eine fingirte oder von andern Stücken zusam|<10>men gesetzte Englische Müntze ist) mit 20. und dividirest das Factum durch 3. so verstehet sichs, daß 20. Reichs- oder Käyser-Gulden 3. lb. Sterlings machen: oder du multiplicirest pag. 169. die Brabandische Pfund, Schillinge und Pfennige mit 16. und dividirest das Factum durch 9. so verstehet sichs gleichfalls also, daß

 
9 lb.
9 ßl.
9 dl.
Sterlings 16.
16.
16.
Brabandis.
" "
" "
lb.
Schilling
dl. machen

Weßwegen du allezeit die gröste Müntze mit der grossen Zahl multipliciren und mit der kleinen dividiren must, zum Exempel ein Pfund Sterlings ist eine grössere Müntze als ein Reichsthaler, dahero du die Pfund Sterlings mit 40. multipliciren, und das Factum mit 9. dividiren must, weil 9. lb. Sterlings 40. Rthlr. machen, und also durchgehends mit allen andern.

Die Braunschweigische, Brehmische, Hamburgische, Holländische, Moscowitische, Pohlnische, Reichs-Müntze, (nach Kreutzer und Pfennigen) Sächsische, Schwedisch und Spanische, müssen darum mit differenten Zahlen in einander reduciret werden, weilen dieser Orten die grossen Stücke in gar unterschiedliche kleine getheilet werden, als:

 
In Braunschweig hat 1. Thalr. 36. Marien Groschen, 1. Mar. Grosch. 8. Pfennige.
In Brehmen hat 1. Thalr. 72. Gros, 1. Gros 5. Schwar.
In Hamburg hat 1. Thalr. 3. Marck, 1 Mk. 16. ßl. 1 ßl. 12. Pfennige.
In Holland hat 1. fl. 20. Stüber, 1. Stüber 16. Pfennige.|<11>
In Moscau hat 1. Rubel 10. Griven, 1. Griv. 10. Copecken, 1. Copeck 2. Mossofecken.
Im Reich hat 1. Gulden 60. Kreutzer, 1. Kr. 4. Pfennige.
In Sachsen 1. Thalr. 24. gute Groschen, 1. guter Grosche 12. Pfennige.
In Schweden 1. Thalr. sp. 8. Silbermarck, 1. Marck 2. zwölff Oehr, oder 1. Marck 8. weiß Oehr.
1. Silber Thaler 4. Silber Marck, 1. Silber Mk. 2. zwölff Oehr.
1. Kupffer Thaler 4. Kupffer Mk. oder 2 2/3. zwölff Oehr oder 21 1/3. Oehrlein.
In Spanien 1. Real 34 Maravedis.

Die Brabandische, Englische, Französische, Italienische, und Reichs-Müntze hingegen (die letztere diß Orts zu Gulden, Groschen und Pfennigen gerechnet) können wie pag. 78. 80. 169. 265. 268. 269. mit Exemplen bewiesen, durch alle ihre Sorten mit einer gleichen Zahl durchgehends muliplicirt, und auch mit einer gleichen Zahl dividirt werden, und das darum, weil in denenselben eine gleiche Theilung enthalten, und

 
In Braband 1. Pfund 20. Schillinge, 1 Schilling 12. Pfennige.
In Engelland 1. Pfund 20. Schillinge, 1. Schill. 12. Pfenn.
In Franckreich 1. Livre 20. Sous, 1. Sou 12. Deniers.
In Italien 1. Lira 20. Soldi, 1. Soldo 12. Denari.|<12>
Im Reich 1. Gulden 20. Groschen, 1. Groschen 12. Pfenn. hat.

Dieserwegen habe ich jeden Orts die Valuta, um dich des Nachschlagens zu überheben, angezeiget.

Wann GOtt Leben und Gesundheit gibt, will in einer andern Edition weisen, daß auch solche Reductiones, an statt des multipicren und dividiren, mit addiren und subtrahiren, ob schon manchmal etwas mühsamer, können gemacht werden.

Die Reductiones der Reichs-Müntze habe ich darum vorangesetzet, daß man sie als unsere Lands-Müntze gleich zu erst an der Hand haben kan. Zumahlen nun diesen Cambio Merear: nicht allein die Art eines jeglichen Landes Müntze, sondern wie man auch mit geringer Mühe eine in die andere richtig übersetzen solle, klärlich lehret, so wird er gar handsam und dienstlich fallen:

I. Denen Kauffleuten, Wechslern, Cassierern, Buchhaltern, und allen Handels-Bedienten, als welche stetigs mit Reducirung ausländischer Müntzen müssen beschäfftiget seyn, und dahero die Wissenschaften solcher Müntzen und deren Reducirung in einander entweder nöthig haben, oder doch par Curiosire zu haben wünschen.

II. Allen Reisenden, die etwan dieser fremden Müntzen unkundig seyn, und deren gründlichen Bericht verlangen, absonderlich wenn sie eine Zeche bezahlen, oder in einem Kram was kauffen, zu wissen nöthig haben, wieviel das jenige, was sie ausgeben, in ihrer Landes-Müntze betrage, weßwegen ihnen auch die schon ausgerechneten Tabellen gar bequem fallen werden.|<13>

III. Denen Zeitungs Lesern und Liebhabern, welche sich nicht allein mehrmahlen die Mühe gegeben, wegen ein oder andern ihnen unbekannten Worts das Zeitungs-Lexicon nachzuschlagen, oder sich um ein odere ander Situation in der Land Carte zu erkundigen; sondern auch mehrmalen curiös seynd, die fremden Summen Geldes in Ihrer Landes Müntze zu wissen, und offt lang vergeblich an solchen reduciren, weßhalben denenselben, und mithin männiglich der diesen Cambio Mercatorio gebraucht, zum Exempel anfügen wollen:

deßwegen muß die Englische Pfund,

 
Der Brabander mit 16. mult. und mit 9. divid.
Frantzoß mit 40. — — 3.
Italiener mit 100. — — 3.
Moscowiter mit 20. — — 9.
Polack mit 40. — — 3.
Spanier mit 1900. — — 51.
und das darum, weil 16. Brabandis. lb. 9. Pfund Sterlings
machen
  40. Livre 3.
  100. Lire 3.
  20. Rubeln 9.
  40. Pohlnische fl. 3.
  1900. Realen 51.

Wann dieses Wercklein in Quarto, wie ich solches rein abschreiben lassen, oder wenigstens in Octavo, und nicht, wiewohl einig und allein zu deiner besseren Commodität in Duodecimo wäre gedruckt worden, oder wann der Buchdrucker mit kleinern Ziffern und Buchstaben versehen gewest, so wäre eine Seite also zu stehen kommen, v. grat. p. 167.|<16>

 

Brehmer-Müntze
reducirt in
Spanische

Der ersten hat 1. Thaler 72. Grot, 1. Grot 5. Schwar.

Der letzten hat 1. Real 34. Maravedis.

 
    34. Thaler thun 285. Span. Realen.
    24. Grot thun 95. Maravedis
    24 Schwar thun 19. Maravedis

Exemplum.

9876. Thal. 5. Grot, 4. Schwar, wieviel sinds in Spanischer Valuta?

 
    die 9876. Thal. mit 285 mult.
      1975200.     200  
      790080.     80  
      49380.     5  
    mit 34 div. 2814660  
    Fac. 82784 Real und 4 Marav.
    die 5 Grot
    mit 95 mult.
    mit 24 div. 475  
    Fac. 19 19/24 Maravedis.
    die 4 Schwar
    mit 19 mult.
    mit 24 div. 76.
    Fac. 1/6 Maravedis.
    Summa 82784. Real.   26 23/24 Maravedis.

Summa 82784. Real. 26 23/24. Maravedis.|<17>

 

so hat es aber, wie du siehest, das Spatium nicht gelitten.

Wilst du nun, geneigter Leser und Liebhaber, solche Reduktiones dir zu deinem Nutzen bekannt machen, und die kurtzen Paritäten acquiriren, so nimm eine dir selbst beliebige Summe deiner Landes-Müntze, und reducire sie obbeschriebener massen ein paar mal in alle anderen Müntzen, so werden dir solche Übersetzungen ganz geläuffig werden, nach dem wahren Spruch: Exercitium est optimus Magister. Zum Überfluß hab ich dir nach dem Register eine Benahmsung etlicher Müntzen, und wieviel jedes Stück in unseren Müntzen beträgt, angehänget.

Rechtens werde dir wieder mit einer neuen Vorschrifft aufwarten. Indessen empfihlet dich in Göttliche Protection, sich aber in deine Faveur dein

 

dienst beflissener
Paritius

 

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Register

Brabandische Müntze, Pag. 65. & 337.
reducirt in

 
Braunschweigis, Pag. 72. 73. 74. Moscowitis. 88. 89. 90.
Brehmische, 75. 76. 77. Pohlnische, 92
Englische, 78, 79. Reichs-Müntze, Pag. 66. 67. 68.
Frantzösische, 80. 81. Sächsische, 69, 70, 71.
Hamburgische, 82. 83. Schwedis. 93.94.95.
Holländische, 84. 85. Spanische, 96. 97.
Italienische, 86. 87.

 
Braunschweigische Müntze, Pag. 98. & 342.
reducirt in

 
Brabandische, Pag. 98. Moscowitische, 118. 119. 117.
Brehmische, 101. 102. Pohlnische, 121.
Englis. 103. 104. 105. Reichs-Müntze, 124.
Frantzösische, Pag. 106. 107. 108. Sächsische, 128.
Hamburgische, 109. 110. 111. Schwedische, 129.
Holländische, 112. 113. 114. Spanische, 132.
Italienische, Pag. 115. 116. 117. |<19>

 
Brehmer-Müntze, Pag.338.
reducirt in

 
Brabandische, Pag. 135 Moscowitis. 157. 158.
Braunschweigische, p.138, 139. 140. Pohlnische, 159. 160.
Englische, 141. 142. 143. Reichs-Müntze, 161.162
Frantzösische, 145. 146. 147. Sächsische, 163. 164.
Hamburgische, 148. 149 150. Schwedische, 165. 166.
Holländische, p.151. Spanische, 167. 168.
Italienische, 154. 155. 156.

 
Englische Müntze, p.169. 340.
reducirt in

 
Brabandische, p.169. 170. Moscowitische, 183.
Braunschweigische, p.171. 172. Pohlnische, 159. 160.
Brehmische, 173. 174. Reichs-Müntze, 186. 187.
Frantzösische, 175. 176. Sächsische, 189.190.
Hamburgische, 177. 178. Schwedische, 188.
Holländische, 179. 180. Spanische, 191. 192.
Italienische, 181. 182.

 
Frantzösische Müntze
reducirt in

 
Brabandis. pag. 193. 194. Moscowitische, p.207.
Braunschweigische, p.195. 196. Pohlnische, 208.
Brehmische, 197. 198. Reichs-Müntze, p.209. 210.
Englische, 199. 200. Sächsische, 211. 212.
Hamburgische, p.201. 202.|<20> Schwedische, 213. 214.
Holländische, 203. 204. Spanische, 215. 216.
Italienische, 205. 206.

 
Hamburgische Müntze, Pag. 217. 338. 342.
reducirt in

 
Brabandische, pag. 217. 218. Moscowitische, p.231.
Braunschweigische, p.219. 220. Pohlnische, 232. 233.
Brehmische, 245. 246. Reichs-Müntze, pag. 234. 235.
Englische, 247. 246. Sächsische, 236. 237.
Frantzösische, 225. 226. Schwedische, 238.
Holländische, 227. 228. Spanische, 239. 240.
Italiänische, 229. 230.

 
Holländis. Müntze, Pag. 337.
reducirt in

 
Brabandische,Pag. 241. 242. Moscowitische, p.231.
Braunschweigische, p.243. 244. Pohlnische, 232, 233.
Brehmische, 245. 246 Reichs-Müntze, pag. 257. 258.
Englische, 247. 248. Sächsische, 263. 264.
Frantzösische, 249. 250. Schwedische, 261. 262.
Hamburgische, p.251. Spanische, 239. 240.
Italienische, 253. 254. |<21>

 
Italienische Müntze, Pag. 265. & 348.
reducirt in

 
Brabandische, Pag. 265. [Moscowitische]
Braunschweigis. 266. Pohlnische, 272.
Brehmische, 267. Reichs-Müntze, 273.
Englische, 268 Sächsische, 274.
Frantzösische, 269. Schwedische, 213. 214.
Hamburgische, 270. Spanische, 215. 216.
Holländische, 271.

 
Moscowitische Müntze
reducirt in

 
Brabandis. Pag. 277. [Italienische]
Braunschweigis. 478. Pohlnische, 284.
Brehmische, 279. Reichs-Müntze, 285.
Englische, 280. Sächsische, 286.
Frantzösische, 281. Schwedische, 287.
Hamburgische, 282. Spanische, 288.
Holländische, 283.

 
Pohlnische Müntze, Pag. 389. & 341.
reducirt in

 
Brabandis. Pag. 289. Italienische, 296.
Braunschweigis. 290. Moscowitische, 297.
Brehmische, 291. [Reichs-Müntze]
Englische, 292. Sächsische, 298
Frantzösische, 293. Schwedische, 299.
Hamburgische, 294. Spanische, 300.
Holländische, 295. |<22>

 
Reichs-Müntze, Pag. 27. 28.
reducirt in

 
Brabandis. Pag. 43.44. Italienische, 47. 48.
Braunschweigische, p.31. biß 34. Moscowitis. 53. biß 56.
Brehmische, [50. biß 52] Pohlnische, 57. 58.
Englische, 304. Sächsische, 29. 30.
Frantzösische, 41. 42. Schwedische, 59. 64.
Hamburgische, 35. 36. Spanische, 45. 46.
Holländische, 37. 38.

 
Sächsische oder Meißnische Müntze, Pag. 301. & 340.
reducirt in

 
Brabandis. Pag. 301. Italienische, 308.
Braunschweigische, 302. [Moscowitische]
Brehmische, 303. Pohlnische, 309.
Englische, 304 Reichs-Müntze, 310.
Frantzösische, 305. Schwedische, 311.
Hamburgische, 306. Spanische, 312.
Holländische, 307.

 
Schwedische Müntze, Pag. 59. & 339.
reducirt in

 
Brabandis. Pag. 313. Italienische, 320.
Braunschweigis. 314. [Moscowitische]
Brehmische, 315. Pohlnische, 321.
Englische, 316. Reichs-Müntze, 321.
Frantzösische, 317. Sächsische, 323.
Hamburgische, 318. Spanische, 324.
Holländische, 319.

 
Spanische Müntze, Pag. 325.
reducirt in

 
Brabandis. Pag. 325. Italienische, 332.
Braunschweigis. 326. [Moscowitische]
Brehmische, 327. Pohlnische,
Englische, 328.|<23> Reichs-Müntze, 333.
Frantzösische, 329. Sächsische, 335.
Hamburgische, 330. Schwedische, 336.
Holländische, 321.

 
Die Valuta oder Wehrung der noch übrigen Müntzen seynd zu Ende gleichfalls verzeichnet.
als

 
Baßler Müntze, Pag.343link Schlesische, 341.link
Bayrische Müntze, pag. 28.link 349.link Schweitzerische, 342.link
Berliner Müntze, 339.link Straßburger Müntze, 343.link
Brehmer Müntze, 343.link Ulmer, 343.link
Dänische, 339.link Wiener, 338.link
Fränckische, 342. 349.link Züricher Müntze, 343.link
Schwäb. Müntze, 349.link

 

Hernach folget die erneuerte Specification der groben Müntz-Sorten, welche, und wie solche bey dem A. 1709. den 22. Febr. zu Nürnberg gehaltenen Müntz-Probations-Convent, nach dem Fuß des Ducatens à 4. fl. und des Reichsthalers à 2. fl. [die Rede ist von Münzen, gemeint ein Reichsthaler specieslink] in Handel und Wandel, mit Ausschliessung anderer, anzunehmen, resolvieret worden, von Pag. 344 biß Pag. 350.link

Nach diesem kommt eine Erläuterung aller Massen, Gewichten und Müntzen, die im Neuen Testament vorkommen, Pag. 350.link

Endlich stehet die Consignation derer jetzo in der löblichen Kunst-Rechnungs lieb- und übenden Gesellschafft stehenden Persohnen, Pag. 355.link

|<24>

 


 

Verzeichnuß wieviel ein jedes Stuck ausländischen Müntzen in Reichs-Müntze beträget.

 
  fl. kr. dl.
Altyn, (Moscowitisch) 5 3/5
Batzen insgemein, 4
[Batzen] Augsburg. Bamberg. Eichstädtische, Bayretutis. Montfortis. Nürnbergis. Wertheimisch und Würtenbergis. 5
Brummer, 1 2
Copeck, 1 1/35
Dreyer, 1 3/5
Denier oder Frantzösis. Pfennig, ½
Franc oder Livre, 30
Gulden Holländische, 36
[Gulden] Pohlnische, 30
[Gulden] Meißnisch, 1 18 3
Groschen Käyserliche, 3
[Groschen] Sächsische, 3 3
[Groschen] Pohlnische, 1
Grot Brehmer, 1 1
[Grot] Flämmisch, 3
Kopffstück Brehmer, 15 3/5
[Kopffstück] Frankfurter, 20
[Kopffstück] Englisch 20. in 22
Kupffer Thaler, 15
Lira oder wellisch Pf. 12
Maravedis, 5/19
Marck Brehmische, 15
[Marck] Hamburgische, 30
[Marck] Schwedische in Silber, 11
[Marck Schwedische in] Kupffer 3 3

|<25>

 


 

Cambio Mercatorio
 
Oder
 
Neu erfundene Reductiones derer vornehmsten
Europäischen Müntzen
 
Welche auf eine vorhin niemahl so kurtz und leicht gesehene Manier, pur allein durch zwo Zahlen, durchgehends ineinander zu übersetzen also gelehret werden, daß ein jeder, so nur des Multipliciren und Dividirens erfahren ist, ohne mündliche Instruction hierauß alle Müntzen ineinander zu reduciren erlernen kan.
       Allen Kauffleuthen, Wechßlern, Cassirern, Buchhaltern, Handels-Bedienten, auch reisenden Persohnen zu sonderbahrem Dienst und Gefallen eröffnet von dem, in der Kunst-Rechnungs lieb-und übenden Gesellschafft,

 
Practicirenden

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Bedeutung derer hierinnen gebrauchten Abbreviaturen.

D. D.r. dl. oder pf. heisset Denier oder Pfennig.

fl. oder foren bedeutet Gulden.

gl. oder gr. bedeutet Groschen.

ggl. bedeutet gute Groschen.

hl. bedeutet Heller.

krgrl. oder kgl. bedeutet Käysergroschen.

L. oder Li. lb. oder Pf. bedeutet Lire, Livre, libra oder Pfund.

m. ma oder ml. bedeutet Marck.

Rl. bedeutet Realen

ßl. oder ß. bedeutet Schilling.

kr. oder krl. bedeutet Kreutzer.

thl. oder Rthl. bedeutet Thaler, Reichsthaler.

Si. oder Sl. bedeutet Soldi oder Sols.

st. oder St. bedeutet Stüber

|<27>

 


 

Im Reich
Als zu Franckfurt am Mayn, Nürnberg, Augsburg, Regensburg, &c. hat man folgende Müntzen.
 
Als:

Gulden zu 60. Kreutzern oder 15. Batzen.

Halbe Gulden zu 30 Kreutzern oder 7½. Batzen

Kopffstücke von 20. Kreutzern.

Funffzehner oder Oerter von 15. Kreutzern, oder 5 Käyser Groschen, oder Schilingen.

Sechser von 6. Kreutzern oder 2. Kayser Groschen.

Halbe Oerter von 7½ Kreutzern.

Fünffer oder zweyfache Landmüntzen von fünff Kreutzern.

Batzen zu 4 Kreutzern.

Käyser Groschen oder Schillinge von 3. Kreutzern.

Einfache Landmüntzen von 2½ Kreutzern.

Halbe Batzen zu 2 Kreutzern.

Kreutzer zu 4 Pfenningen, und

Pfennige zu 2. Hellern.

 

In allen Plätzen wird Buch- und Rechnung gehalten in Gulden, kr. und dl. Nur in Franckfurt am Mayn zum theil in Reichsthl. kr. und dl. und zu Nürnberg zum Theil in Gulden und Schillingen.|<28>

 

Ein Reichsthaler (nicht der gemüntzte) hat 1½. Gulden/ oder 22½. Batzen, oder 30 Käyser Groschen oder Schillinge, oder 36 Landmüntzen, oder 90 Kreutzer.

Ein gemüntzter oder species Thaler aber gilt jetziger Zeit noch 2. Käyser Gulden,
oder 4. Kopffstück, zu 22½. Kr.
oder 8. Funffzehner,
oder 30. Batzen,
oder 48. Landmüntzen,
oder 120. Kreutzer,
oder 480. Pfennige.

Ein Ducaten gilt 4. Käyser Gulden oder 60. Batzen oder 80. Käyser Groschen oder 240. Kreutzer.

In Bayern werden auch annoch die Gülten, Zehenden und Grund-Zinsen in schwartze Müntze gefordert.

Deren hat 1. Gulden 7. Schillinge, 1. ßl. 30. Pfennige, oder 28. Groschen, ein Grosch 3. Regensburger, ein Regensburger 5. Heller, oder ein Gulden 84. Regensburger.

Ein Pfund Pfennige, ist 240. Pfennige oder 1. fl. 1. ßl.

|<29>

 


 

 
 
 

 

[Auf den Seiten 31-336 folgen die verschiedenen Währungen mit Verrechnungsanleitungen nach demselben mathematischen Grundschema: Geteilt wird durch die erste im Wechselverhältnis gegebene Zahl, multipliziert mit der zweiten, dann werden die Untergliederungen je nach Währung aufgefüllt. Die einzelnen Berechnungen unterstellen dabei die folgenden Paritäten (SRI = Sacrum Imperium Romanum, d.s:mt SW = daler silvermynt, i.e. Thaler Silbermüntze, Schweden):

 
lb. Vl. fl. Nl. £ sterl. rthl. lb. Fr. fl. SIR lb. Ven. R. Rub. d.s:mt Sw. Sp. Real
1/1 25/4 9/16 5/2 15/2 15/4 75/4 5/4 5/1 1425/68 Pond Vlaams
4/25 1/1 9/100 2/5 6/5 3/5 3/1 1/5 4/5 57/17 fl. Netherlands
16/9 100/9 1/1 40/9 40/3 20/3 100/3 20/9 80/9 1900/51 £ sterling
2/5 5/2 9/40 1/1 3/1 3/2 15/2 1/2 2/1 285/34 Reichsthaler
2/15 4/25 3/40 1/3 1/1 1/2 5/2 1/6 2/3 95/34 lb. Fr./ fl. pol./ mk. Lub.
4/15 5/3 3/20 2/3 2/1 1/1 5/1 1/3 4/3 95/17 Reichs-Gulden
4/75 1/3 3/100 2/15 2/5 1/5 1/1 1/15 4/15 19/17 Lire, Venice
4/5 5/1 9/20 2/1 6/1 3/1 15/1 1/1 4/1 285/17 Russian Rubles
1/5 5/4 9/80 1/2 3/2 3/4 15/4 1/4 3/1 285/68 d.s:mt Sweden
68/1425 17/57 51/1900 34/285 34/95 17/95 17/19 95/68 68/285 1/1 Spanish Reals
 

Da die Berechnungen sich wiederholen und am Ende von den Gegenseiten aus ihre Probe finden, hier nur das nachfolgende Menü, das die einzelnen Konversionen durch den Rechner ausführen läßt - die Rechenwerkzeuge folgen der obigen Tabelle; lediglich für den Rubel rechnen sie mit einem am Münzwert revidierten Kurs - jedes der Rechenwerkzeuge läßt sich jedoch auch hier auf die Paritius'-Angaben oder einen beliebigen alternativen Kurs nach Dokumentenlage bringen (Eingabefelder für den Kurs finden sich jeweils am Ende der nachfolgend aufrufbaren Umrechnungsseiten):

 
 

Weitere Konversionen unter:
The Marteau Early 18th-Century Currency Converter:
http://www.pierre-marteau.com/currency/converter.html]

|<337>

 


 

Kurtze Aufflösung unterschiedlicher Müntz Sorten.
 
Brabantische Valuta.

48. Stüber Brabantische thun 1. Rthlr. oder 1 patacon.

1. Stüber hat 2. Grot.

20. Stüber ist 1 fl. Brabantisch, oder 37 und ein halber kr. Rheinisch.

1. Pfund Flemmisch hat 20. ßl. Brabandisch.

1. ßl. Flemmisch hat 6. Stüber oder 12. Grot.

1 Stüber hat 8. Deuter oder 16. dl.

 

Holländische Währung.

50. Stüber oder 100. Grot ist 1. Rthl.

20. Stüber ist 1. fl. Holländisch oder 36. kr. Rheinisch.

1 Stüber hat 8 Deuter oder 16. dl. 1 Real-Deuter drey viertel Stüber.

1 Cron- oder Löwen-Thaler 40. Stüber.|<338>

 

Hamburgische Valuta.

8 ßl. Flämmisch [oder] 48. ßl. Lübisch thun 1. Rthl.

16. ßl. [Lübisch thun] 1. Marck Lübisch.

1. ßl. Lüb. hat 12. dl. Lübisch oder 2. Grot. Flämmisch.

1. Seßling ist 1. Grot. Flämmisch.

96. Grot. hat 1. Rthl.

 

Wiener Wehrung.

1. fl. Wiener hat 8. ßl.

1. ßl. hat 30. dl.

1 ßl. ist so viel als 1/8. fl. Rheinisch

1. Rthl. gilt 30. Kayser-Groschen.

1. Kayser-Grosch 12. dl. Rheinische &c.

 

Brehmer Valuta.

2. Marck Brehmer ist 1. Rthlr.

72. grot. ist auch ein Rthlr.

6. Brehmer Kopff-Stück ist auch ein Rthlr.

1 Kopffstuck hat 12 Grot.

1. mr. hat 36 Grot.

1 Grot hat 5 Schwaren.

 

Berliner Valuta.

1. Rthlr. gilt 6. Marck.

1. mr. hat 5. Stempel.

1Stempel hat 3. ßl. ist also 1. ßl. so viel als 1 kr. Rheinisch.

1. ßl. hat 2. Witt.

1. Dutgen st 6. kr. Rheinisch

 

Zu Münden gehet Hannoversche Wehrung.

Schwedische Moneta.

In Schweden giebts dreyerley Thaler, als Reichs-, Silber und Kupffer-Thaler.

1. Kupffer-Thaler gilt 4. Marck.

1. Rthlr. wiegt allda 20. (gilt aber gerne 24.) Marck.

1. Sthlr. 12. mr. 1. fl. Rheinisch 16.

1. Kthl. ist so viel als 15. kr.

1. mr. hat 8. Rondstück.

Kupferthlr. gelten 6 einen Rthlr.

1. Rondstück hat 2 Öhr.

3 Ronst. sind ein weiß Ronstück.

 

Dähnische Müntze.

1. Rthlr. gilt 6. mr. oder 96. ßl.

1. schlechter Thlr. ist 4. mr. oder 64 ß.|<340>

1. mr. ist 16. ßl.

1. ß. 3 Witte.

 

Englische Müntz.

Ist 1 Pfund Sterling 20. ß sterl.

1. ß. ist 12. dl. oder penz.

1. penz. ist 2. h-penni.

15. St. ist 1. Pistol.

1. ß. St. ist ein Kopffstück.

5. ß. St. thun 1 Königsthlr. ist also 1 Pf. St. 4. Königsthlr.

 

Meißnische Valuta.

1. fl. ist 21. gr. oder 70¾. kr. Rheinisch.

1. Rthlr. ist 24. gl. oder 30. Kayser gl.

60. gl. ist 1. Schock.

1. Grosche ist 3¾. kr. Rheinisch.

 

Italiänische Müntz.

1. Jules hat 10 Bajoques, ist fast so viel als ein halb Kopffstück.

1. Romanische Scudi ist so viel als 1. Philippsthlr. oder 10. Juli.

1. Romanische Scudi-Müntz ist 10. Juli.

1. Thlr. Venedisch hat 20. ßl. oder Manckodis.

1. ßl. hat 12 Bagatin.|<341>

1. gl. hat 32. pizoline in Gold, oder 321 Berner.

6. Thlr. 4. ßl. ist 1. Ducati di Courant.

24. gl. oder 124. ßl. ist auch 1. Ducati.

60. quadrini thun 1 Bira oder kr. 12.

1. Romanische Scudi in species ist 12. Julis.

1. Mayländische Philippin ist 1 Rthl.

5. Thlr. Venedisch ist 1. fl. hiesig.

1. Casete in Venedig ist 2. ßl. Venedisch.

Scudi d'Etampes oder 1. Rom. Wechsel-Scudi 2. Julien.

1. Sterr hat 200. Pfund.

 

Schlesische Wehrung.

1. Rthlr. macht 30. krgrl.. oder 90. ßl.

1. ßl. ist 1 kr. Rheinisch.

1. Kaysergl. hat 4. Gröschel.

1. Weißgrl. ist 2. kr. Rheinisch.

1. schlechter oder 1. Zahl-Thlr. thut 24. Kgl. oder 18. Batzen, oder 72. kr. Rheinisch.

1. fl. macht 20. Kgl. oder 1. fl. Rheinisch.|<342>

 

Lüneburger Wehrung.

48. ß. ist allda ein Lüneburger Gulden, 64 ßl. ist 1. Rthlr. in Handlung rechnet man 32 doppelte ßl. 1. Rthlr. ist 36. Marien-Groschen, 1. gl. 8. dl.

 

Lübeckische Wehrung.

16. ß. ist 1. mr. Lüb. oder 32. Grot fläm.

1. ß. hat 12. dl.
Dieser Wehrung correspondirt mit der Hamburgischen Wehrung.

48. ßl. ist 1. Rthlr.

 

Franckenland.

1 Rthlr. hat 20. grl. oder ßl.

1. fl. hat 15. Batzen.

1. Kopffstück 4. Batzen, ein Bl. 16. dl.

1. ßl. hat 12. dl.

28. ßl. ist 1. fl. 24. kr. Rheinisch.

 

Schweitzer p. Communi.

4. Angster 1. kr.

12. [Angster] 1 Bömisch oder Kaysergl.

248 [Angster] 1. fl. Rheinisch.

1. fl. Rheinisch gilt zu St. Galn. 17. bl.|<343>

 

Baßler.

1. Rheinisch fl. 30. ßl. oder 18. Batzen, oder 72. kr.

1. fl. 25. plappert oder 144. Rappen-Schw. 1 kr. 5. Hell.

 

Ulmer Wehrung.

6. dl. oder 12. Hell. ist 1. ßl.

30. gl. ist 1. Rthlr.

1. fl. ist 20. ßl. oder gr.

1. fl. ist 15. Batzen oder 60. kr. Rheinisch.

 

Zürch und Bern.

1. Rhein. fl. ist 18. Batzen oder 48. ßl.

1. fl. Schw. ist 15. Batzen oder 40 ßl. oder 60. kr.

 

Straßburger Wehrung.

1. Reichsthaler 90. kr. Rheinisch.

1. fl. Rheinisch 10. ßl. Straßb.

1. ßl. 2. Franckfurter ßl. oder 6. kr. Rheinisch.

1. ßl. 12. dl.

1. dl. ist ein Reichs. Wehrung 2. dl.
Also 1. Straßburger Hell ein Reichs-Pfenning.|<344>

 


 

Erneuerte Specification
Der groben Sorten
 
und wie solche bey dem An. 1709. d. 22. Febr. zu Nürnberg gehaltenen Müntz-Probations-Convent, nach dem Fuß des Ducatens à 4. fl. und des Reichs-Thalers à 2. fl. [die Rede ist von Münzen, gemeint ein Reichsthaler specieslink] im Handel und Wandel, mit Ausschliessung anderer, anzunehmen, resolviret worden.

 
Ein Portugaleser 40. fl. 15. kr.
Ein Rosenobel 8 fl. 45. kr.
Ein Schiffnobel 7. fl. 15. kr.
Ein Englischer Jacobiner 9. fl. 30. kr.
Ein Englischer Caroliner 9. fl. 30. kr.
Eine Genuesische doppelte Duplone 14. fl. 30. kr.
Eine einfache [Genuesische Duplone] 7. fl. 15. kr.
Eine Frantzösische Duplone 7. fl. 4. kr.
Eine Spanische Duplone 7. fl. 4. kr.
Eine Romanische [Duplone] 6. fl. 55. kr.
Eine Mayländische [Duplone] 6. fl. 55. kr.
Eine Parmesanische [Duplone] 6. fl. 55. kr.
Eine Mantuanische [Duplone] 6. fl. 55. kr.
Eine Brabandisch [Duplone], Souverin genannt 11. fl. 45. kr.
Eine halbe [Brabandische Duplone] 5. fl. 52. kr.
Engeloth 5. fl. 50. kr.
Ein ordinari Reichs-Ducaten, wie obstehet 4. fl. —
Ein Creutz-Ducaten 3. fl. 20. kr.
Eine Frantzösische Crone 3. fl. 35. kr.
Ein Polnischer doppelter Ducaten de An. 1661. 7. fl. 52. kr.
Ein [Polnischer doppelter Ducaten] der Stadt Thron de An. 1665. 7. fl. 52. kr.
Ein einfacher Ducaten der Stadt Zürich de Anno 1662. 3. fl. 45. kr.
Ein Reichs-Goldgulden 3. fl. —
Ein Chur-Bayerischer Goldgulden 3. fl. —
Ein Metzer Goldgulden 2. fl. 30. kr.
Alle Kayserliche [Goldgulden], Chur- und Fürstliche, auch Gräfliche und Städtische Thaler, wann selbe dem Reichs Schrott und Korn nach angemüntzt 2. —
Königlich Dänische [Goldgulden] de Anno 1647. 1. fl. 58. kr.
Alle Frantzösische Thaler 1. fl. 57. kr.
Bischöfflich Olmitzsche Thaler de Anno 1703.
Und nach Proportion die halbe und Viertels-Thaler
1. fl. 56. kr.
Fürstl. Württembergische-Oels- und Bernstädtische Thaler de Anno 1702 |
Neue Frantzösische Thaler, seither Anno 1694. |
Polnische Thaler |
Chur-Cöllnische |
Stadt Bisantzische |
Drey Sorten Burgundische |
Stadt Züricher |
Stadt Baßler |
Stadt Genffer |
Stadt Schafhauser |
Geldrisch |
Holländische |
Camper |
Costnitzsche |
Seeländische |
West-Friesländische |
untereinander ad tempus 1. fl. 54. kr.
Königlich Pohlnische oder vielmehr Chursächsische Thaler, zu Leipzig gemüntzt, mit der Jahr Zahl 1702 à 1. fl. 50. kr.
Zweyerley Siebenbürgische Thaler à
Und so auch nach proportion die halbe und Viertels-Thaler
1. fl. 45. kr.
Genueser Cronen 2. fl. 46. kr.
Niederländische Ducatons 2. fl. 20. kr.
Chur-Cöllnische Ducatons 2. fl. 20. kr.
Holländische Ducatons 2. fl. 20. kr.
West-Frießländische Ducatons 2. fl. 20. kr.
Mayländische Silber-Cronen 2. fl. 20. kr.
Venetianische Silber-Cronen 2. fl. 20. kr.
Mantuanische Silber-Cronen 2. fl. 15. kr.
Romanische Silber-Cronen 2. fl. 15. kr.
Savoyische Silber-Cronen 2. fl. 15. kr.
Ein Mayländischer Philippus 2. fl. —
Der gewichtige Philipps-Thaler 2. fl. 14. kr.
Guldengroschen oder 20 Batzen 1. fl. 47. kr.
Ein Spanische Matten 1. fl. 42. kr.
Ein [Spanische Matten] Kopffstück, gewichtig 22. kr.
Ein [Spanische Matten] halbes Kopffstück 11. kr.
Ein Englisch gewichtiges Kopffstück 24. kr.
Ein [Englisches] halbes Kopffstück 24. kr.

Dann ist auch nachfolgende in denen correspondirenden löblichen dreyen Creysen auf approbirte Müntze Städten aus-|<348>geprägte Schied-Müntze mit Ausschliessung aller andern, so auf Hecken-Müntzstätten, oder ausser besagten löbl. dreyen Creisen gefertigt, oder sonst von zu geringen Halt befunden worden, in denen darbey gesetzten Preiß durchgehends anzunehmen beliebet.

 

An gantzen Batzen

 
Hochfürstliche Bambergische à 5. kr.
Hochfürstliche Würtzburgische à 5. kr.
Hochfürstliche Eichstättische à 5. kr.
Hochfürstliche Bayereuthische auf der Müntzstatt zu Nürnberg ausgeprägte à 5. kr.
Hochfürstliche Würtenbergische à 5. kr.
Gräfliche Wertheimische à 5. kr.
Gräfliche Montfortische à 5. kr.
Stadt Nürnbergische à 5. kr.
Stadt Augspurgische à 5. kr.

 

An halben Batzen im Fränckische Creyß

 
Hochfürstliche Bambergische à 2½. kr.
Hochfürstliche Eichstättische à 2½. kr.
Hochfürstliche Brandenburg-Onoltzbachische à 2½. kr.
Stadt Nürnbergische à 2½. kr.

 

An halben Batzen im Bayerischen Creyß

 
Churfürstliche Bayerische alte und neue biß auf anhero ausgemüntzte à 2½. kr.
Hochfürstliche Saltzburgische, ingleichen von alten und neuen à 2½. kr.
Hochfürstliche Passauische à 2½. kr.
Hochfürstliche Pfaltz-Neuburgische à 2½. kr.
Stadt Regenspurgische à 2½. kr.

 

An halben Batzen im Schwäbischen Creyß

 
Hochfürstliche Augspurgische alte und neue à 2½. kr.
Stifft Kemptische à 2½. kr.
Hochfürstliche Elwangische à 2½. kr.
Hochfürstliche Würtenbergische alt und neue à 2½. kr.
Hochfürstliche Baadische à 2½. kr.
Gräfliche Montfortische à 2½. kr.
Gräfliche Fuggerische unter der Stadt Augspurg Wappen à 2½. kr.
Stadt Augspurgische alte und neue à 2½. kr.
Stadt Memmingische à 2½. kr.

 


 

Erläuterung der Massen, Gewichten, und Müntzen, die im Neuen Testament vorkommen

I. Die Massen fliessender Dingen.

Bath, ist der zehende Theil einer Ohm, oder eines Homers, Ezec. 45,14. und ungefehr 8. biß 9. Franckfurther Maß, Luc. 16,6.|<351>

Metretes, ist eben so viel als ein Bath, ein Eymer, Cadus, Joh. 2,6 &c.

Sextarius, eine Kanne, ist so viel als ein Log, oder was mehr, ein Log aber ungefehr so viel als ein halber Schoppen, oder der dritter Theil eines Cabs, oder einer halben Franckfurter Wein-Masse, als 6. Eyerschalen oder mehr. Wird aber gebrauchet für einen kleinen Krug, oder klein Mäßlein von ungefehr 1. Pf. oder 20. Untzen, Marc. 7,4.

 

II. Die Massen trockener Dingen.

Chönix, ist ein Mäßlein, und eines Soldaten oder Tagelöhners tägliche Mundportion, wie Denarius ihre Geld-portion, Ap. 6,6.

Cor, ist so viel als Homer, oder ungefehr ein Malter, oder als 100 Gomer, oder als 30. Sata, oder als 10. Epha, Luc. 16,7.

Modins, ein Korn-Maß Matth. 5,15. ist ungefehr so viel als 6 Caben oder halbe Massen, oder als 25 Sextarien in sich fassen, eben so viel als ein Seah oder Satum, das ist ungefehr eine hal-|<352> Mest, oder ein Sechter, oder Vierling.

Seach oder Satum, Matth. 13,33. ist ungefehr der 3te oder 4te Theil unseres Simmers, und macet so viel als ein Modius oder 144. Eyerschalen, oder, wie andere meynen, als anderthalb Modius. Davon gehen 3. auf ein Epha-Scheffel oder Simmern. Ein Epha aber halt so viel als ein Bath, Ezech. 45,11.

 

III. Die Gewichten.

Litra, ein klein Gewicht oder Pfund, Joh. 12,3. Ist zuweilen ein gewicht von 12 Assen, oder einem halben Loth, das ist, von einem gemeinen Seckel, Joh. 19,39.

Mna oder Mina, ein gemein Silber-Pfund, ist so schwer als 25 Seckel des Heiligthums, oder 50. gemeine Seckel, das ist als 25 Loth, oder ungefehr als 12. und ein halber Thaler, Luc. 19,3.

Talend oder Centner, Apoc. 16,21. ist so schwer als 60. Pfund, oder als 750. Thaler, oder als 3000. Seckel.|<353>

 

IV. Die Müntzen.

Assarius, ein eintzler, ist der 10de Theil eines Denarii, und was mehr als 1. Kreutzer, oder 4. unserer Pfennige, Matth. 10,29.

Denarius, ein Zehner, machet 10. Asses aus, Matth. 20,10.13. und ist der 4te Theil eines Seckels des Heiligthumbs, das ist ungefehr einen halben Orthsthaler oder 4. Käyser-Groschen.

Drdrachma, die doppelte Dramchmen oder halbe Seckel, Matth. 17,24. sind so viel als ein gantzer Seckel, oder 4. Denarii, oder 1. Stater.

Lepoton, der dünneste (kleineste Pfennig), ist ungefehr ein halber Heller, oder so schwer als ein halber Gran, und ist der 8ote Theil eines Denarii, dann 2. Lepta machen einen Quadrant, Marc. 12,42.

Silberling, oder Silber-Pfennig ist ein Seckel; Ein Seckel aber ist bey den Juden zweyerley, entweder des Heilig-|<354>thums, und gilt einen halben Thaler, oder ein gemeiner Seckel, und gilt einen vierdtels Thaler, Matth. 25,15.

Stater, ist so viel als 4. Denarien, oder als ein gantzer Seckel des Heiligthums, Matth. 17,17.

Talent ist zweyerley, entweder des Heiligthums oder Tempels, oder ein gemein Talent, und zwar beydes entweder an Gold oder an Silber. Jenes machte an Gold 2000. Seckel des Heiligthums, das ist 15000. Thaler, aber an Silber 1500. Thaler, dieses machte an Gold 3000. gemeine Seckel, das ist 7500. Thaler, aber an Silber 750. Thaler, Matth. 18,24. und 25,15.18.

 


 

Notandum

Weil bey der löblichen Kunst-, Rechnungs- lieb- und übernden Gesellschafft, vermöge des 9ten Artickels beliebet worden, daß jeder, der unter seinem Zunfft-Nahmen einiges Werck ausgehen lässet, verbunden seyn soll, aller p.t. befindlichen Gesellschaffter Nahmen und Conditiones mit zu publicires, so wird hiemit, dem nach Standes Ge-|<355>bühr zu ehrenden Leser zur dienstlichen Nachricht angefüget: eine

 

Consignation
 
Aller in besagter Löblichen Arithmetischen Societät vor jetzo stehenden Pesonen:

Wobey anzumercken, das (um hierinnen, besagte gemeldeten Artic. 9. keinen Rang oder Præcedenz, sondern nur eine Ordnung der Folge zu attendiren, und dadurch künfftig hin denen Antretenden, in welcher Condition sie auch stehen, oder von welchem Alter sie auch seyn mögen, allen Scrupel und Bedencken dißfalls zu benehmen) de novo beliebet, daß allemahl der Autor eines unter seinem Zunfft-Nahmen aus kommenden Werckes den ersten Locum oder Vorstand nehmen solle. Solchem nach werden folgende benahmset, als

GEORG HEINRICH PARITIUS, ord. Schreib- und Rechen-meister, der Mathematic und Buchhalterey geflissener in Regensburg: der Practicirende.|<356>

JOH. GEORG de GOERTZ, Röm. Käyserl. Maj. General. Maj. General-Kriegs-Commissariat Amts Cantzley-Verwandter in Wien. Der Glänzende.

THEOBALD SCHOTTEL, Ihro Röm Käyserl. Majestät Antecamere Thür-Hüter zu Wien: Der Schirmende.

HEINRICH MEISNER, bestallter Schreib- und Rechen-Meister; Direct. der Schulen St. Jacobi, der Mathematischen Künste, und des so genannten Italiänischen Buchhaltens Beflissener, auch Jahr-Verwalter in Hamburg: Der Mehrende

PAUL HALCKE, bestallter Schreib- und Rechen-Meister, der Mathemat. Künste geflissener in Buxtehude: Der Haltende.

JOH. BALTHAS. REMER, Phil. Mathemat. bestallter Arithmet. Buchh. und Schreib-Meister in der alter Stadt Braunschweig: Der Reichende.

PET. ANDR. GRAHN, Schreib- und Rechen-Meister, des Italiänischen Buchhaltens und der Mathematic ge-|<357>flissener, anjetzo in Moscau: Der Grünende.

JOHANN HALCKE, Ihro Königlichen Majestät zu Dennemarck und Norwegen bestellter Mathematicus und Arithmeticus, zu Mersen: Der Harrende.

JOHANN BÖCKMANN, E E. Raths bestallter Arithmet. Buchhalter und Schreibmeister in der Fürstl. Residentz-Stadt Zelle: Der Blühende.

PETER TIDEMANN, verordneter Schreib- und Rechenmeister, Buchhalter und der Mathematischen Künste geflissener in Lübeck: Der Tragende.

CORDT DANXT, Phil. Mathemat. und bey der Königl. Octroirten Dänischen Ost-Indianischen Compagnie bestellter Buchhalter in Copenhagen: Der Denckende.

MATTHIAS EKKEHART BÖHNE, Churfürstl. Bayrischer Rechen. Administrator zu München. Der Lötende.

LUDWIG JOHANN RUST, eifferiger Liebhaber der Arithm. Geometr. und zu Zelle Br. L. Mathem. Der Rüstende.

BARTHOLD HENR. WITTE, der Arithm. Algebr. und Buchh. Kunst geflissener in Hamburg. Der Wehrende, jetzo Mit-Jahr-Verwalter.|<358>

ANDR. GEORGIUS SCHULZ, bestellter Schreib- und Rechen-Meister, Philomatem. in Stockholm, Der Schützende.

JOH. HENNING BÖLCKE, Philo-Mathem. und p.t. bestallter Buchhalter auf dem Eckhardischen Contoir in Goslar. Der Bringende.

HEINRICH HONEMANN, bestallter Schreib- und Rechenmeister der Mathem. Wissenschafften geflissener in der Hannoverschen Bergstadt Clausthal. Der Hörende.

CHRISTOPH. SCHLIFFEL, Naumburgensis, Not. Publ. Buchh. und Rechenmeister der Mathem. Künste geflissener in Hamburg. Der Schlichtende.

JOHANN GUDE, Schreib- und Rechenmeister beym so genannten Strohause wohnend, der Mathem. Künste beflissener: Der Gebende.

JOH. CHRISTIAN FERBER, Schreib- und Rechenmeister, der Mathem. und Buchh. geflissener in Hamburg (an der Heil. Geist Kirchen) der Forschende.|<359>

DIETRICH BEYNEBURG, der Mathemat. Künste und Buchh. eyffrigst geflissener, bey dero Königl. privilegirten Teutschen Schule in Aalburg auf Jütland. Der Bessernde.

JURGEN RIEGE, bestellter Schreib- und Rechen-Meister an der St. Michaelis Schule, wie auch deß sogenannten Italiän. Buchh. und der Mathemat. Künste Geflüssener in Hamburg. Der Reiffende.

DIET. PET. HINNERKING, Schreib- und Rechenmeister, wie auch des sogenannten Italiänischen Buchh. und der Mathem. Künste geflissener in Hamburg, Der Häuffende.

JOH. LEONHARD GRAFE,, vormahls bestellter Schreib- und Rechenmeister, Buchh. Philomat. und Not. Cæ.sar. Publ. anjetzo aber Land-Allmosen-Amts Registrator in Nürnberg: Der Geflissene.

JOH. GEORG. MECKENHÆUSER, Philomat. Musicus p.t. Organist zum Riechenberg bey Goslar: Der Märckende.

CHRISTIAN PARTITE, Schol. Cath-|<360>Eub. Arithm. der Buchh. und Mathemat. Künste geflissener: Der Prüfende.

JOHANN GÖTSCHE, Schreib- und Rechenmeister der Buchh. und Mathemat. Künste geflissener, zu Meldorff: Der Gönnende.

MICHAEL BRANDT, bestellter Schreib- und Rechenmeister der Mathemat. Wissenschafften geflissener zu Stade: Der Bauende.

JOHANN HEINRICH WOLGEMUTH, verordneter Schreib- und Schreib- und Rechemmeister, der Mathem. und Buchh. Kunst geflissener, an St. Nicolai Kirchen-Schule in Hamburg. Der Weisende.

GEORG RÖSLER, Schreib und Rechenmeister, Philomatem. und Buchhalter in Breßlau: Der Reitzende.

ADAM FRIEDRICH MÜLLER,, Not. Cæs.Publ. Philom. zu Mühlhausen in Thüringen, Der Mässende.

GOTTFRIED FABER, Arithmet. Buchhalter und Philomathemat. in Breßlau, Der Folgende.

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