Georg Heinrich Paritius, Exemplar der Bayerischen Staatsbibliothek München Sign.: Merc. 173.
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Una fides, pondus, mensura, moneta fit una,
Et statu illæsus totius orbis erit.
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Wenn der Menschen Wanckelmuth allen Leuten wird erlauben,
Daß den einig wahren GOtt man verehrt mit einem Glauben,
Daß man braucht nur einerley Müntz, Ell, Maaß, Gewicht und Geld,
Dann wirds, glaub es sicherlich, besser stehen in der Welt|<5>
Dem wohledlen, und groß achtbahrn Herrn
Johann Heinrich Stammetzen.
Berühmten Hamdelsmann, und Käyserlichen hochbefreyeten Niederlags-Verwandten in Wien, seinen hochgeehrtesten Herrn und hochgeneigten Patron, dedicirt dieses
Cambio Mercatorio
G. H. P.
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DIe hochgeneigten Blicke, welche meinen estmals herausgegebenen kleinen Reductions-Wercklein gegönnet worden, machen mich so kühn, daß ich das jetzo erweiterte und mit ausgesetzten leichten Exemplen gemehret eben diesen Augen mit aller geziemenden Ehrerbietigkeit vorzulegen und gehorsamst zu dediciren mich unterfange. Es weiß die Arithmetic doch keine zuverlässigere Gewogenheit zu finden, als derjenigen, welche dieselbe zur Basi aller ihrer Bemühungen legen, und als eine unentbehrliche Regiererin alles ihres Thun und Lassens verehren. Zwar gönnet man derselben aller Orten ihren Aufenthalt: doch ist sie bey Handelsverständigen eigentlich zu Hause, und hält dero Contoir vor ihr Vaterland. Wie nun niemand zu verdencken, der sich nach seiner Heymath sähnet, und deren vertrauliche Conversation sich wünschet, die ihm daselbst mit Verwandschafft und allem Wohlwollen beygethan sind. So ists auch der die gantze Welt durchwandernden Arithmetic nicht ungleich auszudeu-|<7>ten, wenn sie denen vor andern ihre Aufwartung anbietet, welche sie als ihre vertrauteste Verwandtin und getreueste Rathgeberin gerne um sich haben, lieben und hochachten. Ist also meine Kühnheit schon entschuldigt, daß ich dieses an sich selbst zwar geringe, doch seines guten Nutzens wegen nicht undiensame Tractätlein, einem so theuren Patron der Arithmetic mit allem geziemenden Respect offerire. Mit angehängten hertzlichen Wunsch, daß Göttliche Güte die Liebe und Beförderung, so dieser so unentbehrlichen Wissenschafft von meinem hochgeneigten Patron erwiesen wird, mit allem selbst verlanglichen hohen Wohlwesen ersetzen, und absonderlich an dero lieben Jugend zu je länger, je mehrerer Perfection, nebst andern anständigen Wissenschafften und rühmlichen Tugenden, wolle gelangen lassen. Ich werde mirs jederzeit vor ein grosses Glück achten, wenn ich die Ehre haben kan mich stets zu nennen
Meines Großg. Hochgeehrtesten Patrons
Regensburg, am Tage Johannis des
Täuffers des 1709. Jahrs.
Hochverbundener Diener,
Georg Heinrich Paritius
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Es ist mir vor zwey Jahren ein kleines Wercklein von Georg Heinreich Fykklaß in 38. Müntz-Reductions-Tabellen bestehende in, 12. zu Amsterdam bey Johann Minelle gedruckt [dieser Titel ließ sich nicht nachweisen - Anm. o.s.], ad statum legendi communiciret worden, weilen nun nach fleissiger Nachfrag selbiges in keinem Buchladen finden können, liesse ich mir solches durch einen meiner Scholaren abschreiben, und bedienete mich dessen eine zeitlang bey meiner Information, zumal aber diese 38. Tabellen jeden Orts nicht weiter, als von einem Pfennig biß auf einen Gulden oder Thaler gerechnet waren, als nahmen sich, auf mein Anhandgeben, zween meiner Schüler drum an, und berechneten jede Tabelle von einem Gulden, Thaler, Pfund, &c. jeden Orts biß auf 1000. Gulden, Thaler oder Pfunde, daß also aus denen 38. Tabellen, 127. wurden, zu denen noch, behörigen Orten, Exemplen, wie jede Tabelle zu gebrauchen, beygefüget, und solche zu männiglichs Dienst und Nutzen drucken lassen. Weilen nun solches in weniger Zeit seinen Applausum gefunden, mir aber inzwischen verwichenen Winter über obige zween Jünglinge sammt noch einem|<9> Kauffdiener in meiner Information zugesprochen, und nicht allein diese Tabellen verstehen, sondern auch dergleichen selbsten machen lernen, so habe mich dahero bemühet, ihnen einen kurtzen Weg zu zeigen, daß sie nicht viel Zeit verlieren dörfften, und sie vorhero, in denen Speciebus Arithmet. und Brüchen infomieret, sie sodann die Paritäten aller hierinnen befindlichen Müntzen von der grösten biß zur kleinsten Sorte, also suchen gelehret, daß sie allezeit nur mit einer Zahl multipiciren und mit einer dividiren dörffen, und also alle Müntzen in einander übersetzen können, wie sie mir denn viel an diesem Wercklein berechnen helffen. Zu Erfindung dieser beyden Zahlen aber hat mich die bißher gebrauchte Art in Reducirung der Gulden in Thaler und Thaler in Gulden durch Multiplicirung mit 2. und divid. mit 3. animiret, habe dahero nicht allein gewunschen, so glücklich zu seyn, und zu allen übrigen in denen vornehmsten Oertern Europä gangbahren Müntze auch dergleichen zwo Zahlen zu finden, sondern solche GOtt sey Danck, neben den sauren Lehr-Stunden, die mir die gantze Tages-Zeit von früh Morgens biß in die Nacht wegnehmen, auch gefunden. Habe demnach auch dieses von GOtt mir ertheilte Pfündlein nicht, gleich jenem bösen Knecht, in die Erde vergraben, sondern dir zu deinem Besten und Erspahrung grosser Mühe und Zeit, mittheilen und dabey erinnern wollen: daß diejenigen Zahlen, womit du multiplicirest und dividirest, als Paritäten derselben Müntzen zu verstehen seyn. Zum Exempel du multiplicirest pag. 186. die Pfund Sterlings (so eine fingirte oder von andern Stücken zusam|<10>men gesetzte Englische Müntze ist) mit 20. und dividirest das Factum durch 3. so verstehet sichs, daß 20. Reichs- oder Käyser-Gulden 3. lb. Sterlings machen: oder du multiplicirest pag. 169. die Brabandische Pfund, Schillinge und Pfennige mit 16. und dividirest das Factum durch 9. so verstehet sichs gleichfalls also, daß
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Weßwegen du allezeit die gröste Müntze mit der grossen Zahl multipliciren und mit der kleinen dividiren must, zum Exempel ein Pfund Sterlings ist eine grössere Müntze als ein Reichsthaler, dahero du die Pfund Sterlings mit 40. multipliciren, und das Factum mit 9. dividiren must, weil 9. lb. Sterlings 40. Rthlr. machen, und also durchgehends mit allen andern.
Die Braunschweigische, Brehmische, Hamburgische, Holländische, Moscowitische, Pohlnische, Reichs-Müntze, (nach Kreutzer und Pfennigen) Sächsische, Schwedisch und Spanische, müssen darum mit differenten Zahlen in einander reduciret werden, weilen dieser Orten die grossen Stücke in gar unterschiedliche kleine getheilet werden, als:
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Die Brabandische, Englische, Französische, Italienische, und Reichs-Müntze hingegen (die letztere diß Orts zu Gulden, Groschen und Pfennigen gerechnet) können wie pag. 78. 80. 169. 265. 268. 269. mit Exemplen bewiesen, durch alle ihre Sorten mit einer gleichen Zahl durchgehends muliplicirt, und auch mit einer gleichen Zahl dividirt werden, und das darum, weil in denenselben eine gleiche Theilung enthalten, und
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Dieserwegen habe ich jeden Orts die Valuta, um dich des Nachschlagens zu überheben, angezeiget.
Wann GOtt Leben und Gesundheit gibt, will in einer andern Edition weisen, daß auch solche Reductiones, an statt des multipicren und dividiren, mit addiren und subtrahiren, ob schon manchmal etwas mühsamer, können gemacht werden.
Die Reductiones der Reichs-Müntze habe ich darum vorangesetzet, daß man sie als unsere Lands-Müntze gleich zu erst an der Hand haben kan. Zumahlen nun diesen Cambio Merear: nicht allein die Art eines jeglichen Landes Müntze, sondern wie man auch mit geringer Mühe eine in die andere richtig übersetzen solle, klärlich lehret, so wird er gar handsam und dienstlich fallen:
I. Denen Kauffleuten, Wechslern, Cassierern, Buchhaltern, und allen Handels-Bedienten, als welche stetigs mit Reducirung ausländischer Müntzen müssen beschäfftiget seyn, und dahero die Wissenschaften solcher Müntzen und deren Reducirung in einander entweder nöthig haben, oder doch par Curiosire zu haben wünschen.
II. Allen Reisenden, die etwan dieser fremden Müntzen unkundig seyn, und deren gründlichen Bericht verlangen, absonderlich wenn sie eine Zeche bezahlen, oder in einem Kram was kauffen, zu wissen nöthig haben, wieviel das jenige, was sie ausgeben, in ihrer Landes-Müntze betrage, weßwegen ihnen auch die schon ausgerechneten Tabellen gar bequem fallen werden.|<13>
III. Denen Zeitungs Lesern und Liebhabern, welche sich nicht allein mehrmahlen die Mühe gegeben, wegen ein oder andern ihnen unbekannten Worts das Zeitungs-Lexicon nachzuschlagen, oder sich um ein odere ander Situation in der Land Carte zu erkundigen; sondern auch mehrmalen curiös seynd, die fremden Summen Geldes in Ihrer Landes Müntze zu wissen, und offt lang vergeblich an solchen reduciren, weßhalben denenselben, und mithin männiglich der diesen Cambio Mercatorio gebraucht, zum Exempel anfügen wollen:
Ein Teutscher, Braunschweiger, Brabander, Brehmer, Frantzoß, Hamburger, Holländer, Italiener, Moscowiter, Polack, Sachse, Spanier und Schwede, lesen aus der Zeitung eine Summam von 180000. Pfund Sterlings, und wollen ihrer jeder gerne wissen, wieviel diese Summa in seiner Lands-Müntze betrüge: so darff nur der Teutsche, Braunschweiger, Brehmer, Hamburger, Holländer, Sachse und Schwed die Summa der 180000. lb. Sterlings mit 40. multipliciren und das Factum durch 9. dividiren, so kommt jedem die begehrte Antwort, nehmlich 800000. Thaler, soviel machen die 180000. lb. Sterlings in seiner Müntze.
Wilst du probiren, obs wahr ist? so wende das Exempel um und frage: Wieviel 800000. Thalr. Pfund Sterlings machen, multiplicire daher die Thaler mit 9. und dividire Kommendes mit 40. so erscheinen wieder die 180000. Pfund Sterlings.
Bist du aber hieran nicht vergnügt, und fragest noch, warum du eben die Pfund Sterlings mit 40. multipliciren und Kommendes mit 9. dividiren must? und ob du nicht beydes mit einer andern Zahl verrichten könntest? So wisse, daß du solches darum thun must, weil, wie schon oben gedacht, 40. Thaler 9. Pfund Sterlings machen, sonsten kanst du gar wohl die Sache weitläufftiger und mit grösserer Mühe also verrichten, wann du zum Exempel mit 4000. multiplicirest und mit 900. dividirest, oder mit 680. multiplicirest und mit 153. dividirest, oder mit 760. multiplicirest und mit 171. dividirest oder gar also nach der alten Manier setzest: 1723. Pfund Sterlings 7. Schilling 8. Pfennige machen 7699. Thaler, 11. gute Groschen, 6 2/3. Pfennige, was machen 180000. Pfund Sterlings? Womit du schon eine weile zu thun haben wirst, massen du zwar das rechte Facit aber mit grosser Mühe überkommest.
Der Brabander, Frantzoß, Italiener, Moscowiter, und Spanier wenden ein: Warum seynd dann wir ausgeschlossen, können wir dann nicht auch mit solchen zwo Zahlen die Pfund Sterlings in unsere Müntze übersetzen? R. Ja ihr könnet sie duch wol mit zwo Zahlen aber nicht eben mit 40. und 9. in eu-|<15>re Müntze übersetzen. Warum? Weil man in Braband, Franckreich, Italien, Moscau, Spanien, keine Thaler wie in oben benannten Städten und Ländern, sondern:
In Braband,
In Franckreich,
In Italien, Pfund, so doch diverse sind.
In Moscau, Rubeln,
In Spanien, Realen hat,
deßwegen muß die Englische Pfund,
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Wann dieses Wercklein in Quarto, wie ich solches rein abschreiben lassen, oder wenigstens in Octavo, und nicht, wiewohl einig und allein zu deiner besseren Commodität in Duodecimo wäre gedruckt worden, oder wann der Buchdrucker mit kleinern Ziffern und Buchstaben versehen gewest, so wäre eine Seite also zu stehen kommen, v. grat. p. 167.|<16>
Der ersten hat 1. Thaler 72. Grot, 1. Grot 5. Schwar.
Der letzten hat 1. Real 34. Maravedis.
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Exemplum.
9876. Thal. 5. Grot, 4. Schwar, wieviel sinds in Spanischer Valuta?
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Summa 82784. Real. 26 23/24. Maravedis.|<17>
so hat es aber, wie du siehest, das Spatium nicht gelitten.
Wilst du nun, geneigter Leser und Liebhaber, solche Reduktiones dir zu deinem Nutzen bekannt machen, und die kurtzen Paritäten acquiriren, so nimm eine dir selbst beliebige Summe deiner Landes-Müntze, und reducire sie obbeschriebener massen ein paar mal in alle anderen Müntzen, so werden dir solche Übersetzungen ganz geläuffig werden, nach dem wahren Spruch: Exercitium est optimus Magister. Zum Überfluß hab ich dir nach dem Register eine Benahmsung etlicher Müntzen, und wieviel jedes Stück in unseren Müntzen beträgt, angehänget.
Rechtens werde dir wieder mit einer neuen Vorschrifft aufwarten. Indessen empfihlet dich in Göttliche Protection, sich aber in deine Faveur dein
dienst beflissener
Paritius
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Brabandische Müntze, Pag. 65. & 337.
reducirt in
Braunschweigische Müntze, Pag. 98. & 342.
reducirt in
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Brehmer-Müntze, Pag.338.
reducirt in
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Englische Müntze, p.169. 340.
reducirt in
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Frantzösische Müntze
reducirt in
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Hamburgische Müntze, Pag. 217. 338. 342.
reducirt in
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Holländis. Müntze, Pag. 337.
reducirt in
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Italienische Müntze, Pag. 265. & 348.
reducirt in
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Moscowitische Müntze
reducirt in
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Pohlnische Müntze, Pag. 389. & 341.
reducirt in
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Reichs-Müntze, Pag. 27. 28.
reducirt in
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Sächsische oder Meißnische Müntze, Pag. 301. & 340.
reducirt in
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Schwedische Müntze, Pag. 59. & 339.
reducirt in
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Spanische Müntze, Pag. 325.
reducirt in
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Die Valuta oder Wehrung der noch übrigen Müntzen seynd zu Ende gleichfalls verzeichnet.
als
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Hernach folget die erneuerte Specification der groben Müntz-Sorten, welche, und wie solche bey dem A. 1709. den 22. Febr. zu Nürnberg gehaltenen Müntz-Probations-Convent, nach dem Fuß des Ducatens à 4. fl. und des Reichsthalers à 2. fl. [die Rede ist von Münzen, gemeint ein Reichsthaler
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D. D.r. dl. oder pf. heisset Denier oder Pfennig.
fl. oder foren bedeutet Gulden.
gl. oder gr. bedeutet Groschen.
ggl. bedeutet gute Groschen.
hl. bedeutet Heller.
krgrl. oder kgl. bedeutet Käysergroschen.
L. oder Li. lb. oder Pf. bedeutet Lire, Livre, libra oder Pfund.
m. ma oder ml. bedeutet Marck.
Rl. bedeutet Realen
ßl. oder ß. bedeutet Schilling.
kr. oder krl. bedeutet Kreutzer.
thl. oder Rthl. bedeutet Thaler, Reichsthaler.
Si. oder Sl. bedeutet Soldi oder Sols.
st. oder St. bedeutet Stüber
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Gulden zu 60. Kreutzern oder 15. Batzen.
Halbe Gulden zu 30 Kreutzern oder 7½. Batzen
Kopffstücke von 20. Kreutzern.
Funffzehner oder Oerter von 15. Kreutzern, oder 5 Käyser Groschen, oder Schilingen.
Sechser von 6. Kreutzern oder 2. Kayser Groschen.
Halbe Oerter von 7½ Kreutzern.
Fünffer oder zweyfache Landmüntzen von fünff Kreutzern.
Batzen zu 4 Kreutzern.
Käyser Groschen oder Schillinge von 3. Kreutzern.
Einfache Landmüntzen von 2½ Kreutzern.
Halbe Batzen zu 2 Kreutzern.
Kreutzer zu 4 Pfenningen, und
Pfennige zu 2. Hellern.
In allen Plätzen wird Buch- und Rechnung gehalten in Gulden, kr. und dl. Nur in Franckfurt am Mayn zum theil in Reichsthl. kr. und dl. und zu Nürnberg zum Theil in Gulden und Schillingen.|<28>
Ein Reichsthaler (nicht der gemüntzte) hat 1½. Gulden/ oder 22½. Batzen, oder 30 Käyser Groschen oder Schillinge, oder 36 Landmüntzen, oder 90 Kreutzer.
Ein gemüntzter oder species Thaler aber gilt jetziger Zeit noch 2. Käyser Gulden,
oder 4. Kopffstück, zu 22½. Kr.
oder 8. Funffzehner,
oder 30. Batzen,
oder 48. Landmüntzen,
oder 120. Kreutzer,
oder 480. Pfennige.
Ein Ducaten gilt 4. Käyser Gulden oder 60. Batzen oder 80. Käyser Groschen oder 240. Kreutzer.
In Bayern werden auch annoch die Gülten, Zehenden und Grund-Zinsen in schwartze Müntze gefordert.
Deren hat 1. Gulden 7. Schillinge, 1. ßl. 30. Pfennige, oder 28. Groschen, ein Grosch 3. Regensburger, ein Regensburger 5. Heller, oder ein Gulden 84. Regensburger.
Ein Pfund Pfennige, ist 240. Pfennige oder 1. fl. 1. ßl.
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[Auf den Seiten 31-336 folgen die verschiedenen Währungen mit Verrechnungsanleitungen nach demselben mathematischen Grundschema: Geteilt wird durch die erste im Wechselverhältnis gegebene Zahl, multipliziert mit der zweiten, dann werden die Untergliederungen je nach Währung aufgefüllt. Die einzelnen Berechnungen unterstellen dabei die folgenden Paritäten (SRI = Sacrum Imperium Romanum, d.s:mt SW = daler silvermynt, i.e. Thaler Silbermüntze, Schweden):
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Da die Berechnungen sich wiederholen und am Ende von den Gegenseiten aus ihre Probe finden, hier nur das nachfolgende Menü, das die einzelnen Konversionen durch den Rechner ausführen läßt - die Rechenwerkzeuge folgen der obigen Tabelle; lediglich für den Rubel rechnen sie mit einem am Münzwert revidierten Kurs - jedes der Rechenwerkzeuge läßt sich jedoch auch hier auf die Paritius'-Angaben oder einen beliebigen alternativen Kurs nach Dokumentenlage bringen (Eingabefelder für den Kurs finden sich jeweils am Ende der nachfolgend aufrufbaren Umrechnungsseiten):
Weitere Konversionen unter:
The Marteau Early 18th-Century Currency Converter:
http://www.pierre-marteau.com/currency/converter.html]
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48. Stüber Brabantische thun 1. Rthlr. oder 1 patacon.
1. Stüber hat 2. Grot.
20. Stüber ist 1 fl. Brabantisch, oder 37 und ein halber kr. Rheinisch.
1. Pfund Flemmisch hat 20. ßl. Brabandisch.
1. ßl. Flemmisch hat 6. Stüber oder 12. Grot.
1 Stüber hat 8. Deuter oder 16. dl.
50. Stüber oder 100. Grot ist 1. Rthl.
20. Stüber ist 1. fl. Holländisch oder 36. kr. Rheinisch.
1 Stüber hat 8 Deuter oder 16. dl. 1 Real-Deuter drey viertel Stüber.
1 Cron- oder Löwen-Thaler 40. Stüber.|<338>
8 ßl. Flämmisch [oder] 48. ßl. Lübisch thun 1. Rthl.
16. ßl. [Lübisch thun] 1. Marck Lübisch.
1. ßl. Lüb. hat 12. dl. Lübisch oder 2. Grot. Flämmisch.
1. Seßling ist 1. Grot. Flämmisch.
96. Grot. hat 1. Rthl.
1. fl. Wiener hat 8. ßl.
1. ßl. hat 30. dl.
1 ßl. ist so viel als 1/8. fl. Rheinisch
1. Rthl. gilt 30. Kayser-Groschen.
1. Kayser-Grosch 12. dl. Rheinische &c.
2. Marck Brehmer ist 1. Rthlr.
72. grot. ist auch ein Rthlr.
6. Brehmer Kopff-Stück ist auch ein Rthlr.
1 Kopffstuck hat 12 Grot.
1. mr. hat 36 Grot.
1 Grot hat 5 Schwaren.
NB. Diese Müntz gilt auch in Quedlinburg, Altenburg und Westphalen, &c.|<339>
1. Rthlr. gilt 6. Marck.
1. mr. hat 5. Stempel.
1Stempel hat 3. ßl. ist also 1. ßl. so viel als 1 kr. Rheinisch.
1. ßl. hat 2. Witt.
1. Dutgen st 6. kr. Rheinisch
In Schweden giebts dreyerley Thaler, als Reichs-, Silber und Kupffer-Thaler.
1. Kupffer-Thaler gilt 4. Marck.
1. Rthlr. wiegt allda 20. (gilt aber gerne 24.) Marck.
1. Sthlr. 12. mr. 1. fl. Rheinisch 16.
1. Kthl. ist so viel als 15. kr.
1. mr. hat 8. Rondstück.
Kupferthlr. gelten 6 einen Rthlr.
1. Rondstück hat 2 Öhr.
3 Ronst. sind ein weiß Ronstück.
1. Rthlr. gilt 6. mr. oder 96. ßl.
1. schlechter Thlr. ist 4. mr. oder 64 ß.|<340>
1. mr. ist 16. ßl.
1. ß. 3 Witte.
Ist 1 Pfund Sterling 20. ß sterl.
1. ß. ist 12. dl. oder penz.
1. penz. ist 2. h-penni.
15. St. ist 1. Pistol.
1. ß. St. ist ein Kopffstück.
5. ß. St. thun 1 Königsthlr. ist also 1 Pf. St. 4. Königsthlr.
1. fl. ist 21. gr. oder 70¾. kr. Rheinisch.
1. Rthlr. ist 24. gl. oder 30. Kayser gl.
60. gl. ist 1. Schock.
1. Grosche ist 3¾. kr. Rheinisch.
1. Jules hat 10 Bajoques, ist fast so viel als ein halb Kopffstück.
1. Romanische Scudi ist so viel als 1. Philippsthlr. oder 10. Juli.
1. Romanische Scudi-Müntz ist 10. Juli.
1. Thlr. Venedisch hat 20. ßl. oder Manckodis.
1. ßl. hat 12 Bagatin.|<341>
1. gl. hat 32. pizoline in Gold, oder 321 Berner.
6. Thlr. 4. ßl. ist 1. Ducati di Courant.
24. gl. oder 124. ßl. ist auch 1. Ducati.
60. quadrini thun 1 Bira oder kr. 12.
1. Romanische Scudi in species ist 12. Julis.
1. Mayländische Philippin ist 1 Rthl.
5. Thlr. Venedisch ist 1. fl. hiesig.
1. Casete in Venedig ist 2. ßl. Venedisch.
Scudi d'Etampes oder 1. Rom. Wechsel-Scudi 2. Julien.
1. Sterr hat 200. Pfund.
1. Rthlr. macht 30. krgrl.. oder 90. ßl.
1. ßl. ist 1 kr. Rheinisch.
1. Kaysergl. hat 4. Gröschel.
1. Weißgrl. ist 2. kr. Rheinisch.
1. schlechter oder 1. Zahl-Thlr. thut 24. Kgl. oder 18. Batzen, oder 72. kr. Rheinisch.
1. fl. macht 20. Kgl. oder 1. fl. Rheinisch.|<342>
48. ß. ist allda ein Lüneburger Gulden, 64 ßl. ist 1. Rthlr. in Handlung rechnet man 32 doppelte ßl. 1. Rthlr. ist 36. Marien-Groschen, 1. gl. 8. dl.
16. ß. ist 1. mr. Lüb. oder 32. Grot fläm.
1. ß. hat 12. dl.
Dieser Wehrung correspondirt mit der Hamburgischen Wehrung.
48. ßl. ist 1. Rthlr.
1 Rthlr. hat 20. grl. oder ßl.
1. fl. hat 15. Batzen.
1. Kopffstück 4. Batzen, ein Bl. 16. dl.
1. ßl. hat 12. dl.
28. ßl. ist 1. fl. 24. kr. Rheinisch.
4. Angster 1. kr.
12. [Angster] 1 Bömisch oder Kaysergl.
248 [Angster] 1. fl. Rheinisch.
1. fl. Rheinisch gilt zu St. Galn. 17. bl.|<343>
1. Rheinisch fl. 30. ßl. oder 18. Batzen, oder 72. kr.
1. fl. 25. plappert oder 144. Rappen-Schw. 1 kr. 5. Hell.
6. dl. oder 12. Hell. ist 1. ßl.
30. gl. ist 1. Rthlr.
1. fl. ist 20. ßl. oder gr.
1. fl. ist 15. Batzen oder 60. kr. Rheinisch.
1. Rhein. fl. ist 18. Batzen oder 48. ßl.
1. fl. Schw. ist 15. Batzen oder 40 ßl. oder 60. kr.
1. Reichsthaler 90. kr. Rheinisch.
1. fl. Rheinisch 10. ßl. Straßb.
1. ßl. 2. Franckfurter ßl. oder 6. kr. Rheinisch.
1. ßl. 12. dl.
1. dl. ist ein Reichs. Wehrung 2. dl.
Also 1. Straßburger Hell ein Reichs-Pfenning.|<344>
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Dann ist auch nachfolgende in denen correspondirenden löblichen dreyen Creysen auf approbirte Müntze Städten aus-|<348>geprägte Schied-Müntze mit Ausschliessung aller andern, so auf Hecken-Müntzstätten, oder ausser besagten löbl. dreyen Creisen gefertigt, oder sonst von zu geringen Halt befunden worden, in denen darbey gesetzten Preiß durchgehends anzunehmen beliebet.
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Bath, ist der zehende Theil einer Ohm, oder eines Homers, Ezec. 45,14. und ungefehr 8. biß 9. Franckfurther Maß, Luc. 16,6.|<351>
Metretes, ist eben so viel als ein Bath, ein Eymer, Cadus, Joh. 2,6 &c.
Sextarius, eine Kanne, ist so viel als ein Log, oder was mehr, ein Log aber ungefehr so viel als ein halber Schoppen, oder der dritter Theil eines Cabs, oder einer halben Franckfurter Wein-Masse, als 6. Eyerschalen oder mehr. Wird aber gebrauchet für einen kleinen Krug, oder klein Mäßlein von ungefehr 1. Pf. oder 20. Untzen, Marc. 7,4.
Chönix, ist ein Mäßlein, und eines Soldaten oder Tagelöhners tägliche Mundportion, wie Denarius ihre Geld-portion, Ap. 6,6.
Cor, ist so viel als Homer, oder ungefehr ein Malter, oder als 100 Gomer, oder als 30. Sata, oder als 10. Epha, Luc. 16,7.
Modins, ein Korn-Maß Matth. 5,15. ist ungefehr so viel als 6 Caben oder halbe Massen, oder als 25 Sextarien in sich fassen, eben so viel als ein Seah oder Satum, das ist ungefehr eine hal-|<352> Mest, oder ein Sechter, oder Vierling.
Seach oder Satum, Matth. 13,33. ist ungefehr der 3te oder 4te Theil unseres Simmers, und macet so viel als ein Modius oder 144. Eyerschalen, oder, wie andere meynen, als anderthalb Modius. Davon gehen 3. auf ein Epha-Scheffel oder Simmern. Ein Epha aber halt so viel als ein Bath, Ezech. 45,11.
Litra, ein klein Gewicht oder Pfund, Joh. 12,3. Ist zuweilen ein gewicht von 12 Assen, oder einem halben Loth, das ist, von einem gemeinen Seckel, Joh. 19,39.
Mna oder Mina, ein gemein Silber-Pfund, ist so schwer als 25 Seckel des Heiligthums, oder 50. gemeine Seckel, das ist als 25 Loth, oder ungefehr als 12. und ein halber Thaler, Luc. 19,3.
Talend oder Centner, Apoc. 16,21. ist so schwer als 60. Pfund, oder als 750. Thaler, oder als 3000. Seckel.|<353>
Assarius, ein eintzler, ist der 10de Theil eines Denarii, und was mehr als 1. Kreutzer, oder 4. unserer Pfennige, Matth. 10,29.
Denarius, ein Zehner, machet 10. Asses aus, Matth. 20,10.13. und ist der 4te Theil eines Seckels des Heiligthumbs, das ist ungefehr einen halben Orthsthaler oder 4. Käyser-Groschen.
Drdrachma, die doppelte Dramchmen oder halbe Seckel, Matth. 17,24. sind so viel als ein gantzer Seckel, oder 4. Denarii, oder 1. Stater.
Lepoton, der dünneste (kleineste Pfennig), ist ungefehr ein halber Heller, oder so schwer als ein halber Gran, und ist der 8ote Theil eines Denarii, dann 2. Lepta machen einen Quadrant, Marc. 12,42.
Silberling, oder Silber-Pfennig ist ein Seckel; Ein Seckel aber ist bey den Juden zweyerley, entweder des Heilig-|<354>thums, und gilt einen halben Thaler, oder ein gemeiner Seckel, und gilt einen vierdtels Thaler, Matth. 25,15.
Stater, ist so viel als 4. Denarien, oder als ein gantzer Seckel des Heiligthums, Matth. 17,17.
Talent ist zweyerley, entweder des Heiligthums oder Tempels, oder ein gemein Talent, und zwar beydes entweder an Gold oder an Silber. Jenes machte an Gold 2000. Seckel des Heiligthums, das ist 15000. Thaler, aber an Silber 1500. Thaler, dieses machte an Gold 3000. gemeine Seckel, das ist 7500. Thaler, aber an Silber 750. Thaler, Matth. 18,24. und 25,15.18.
Weil bey der löblichen Kunst-, Rechnungs- lieb- und übernden Gesellschafft, vermöge des 9ten Artickels beliebet worden, daß jeder, der unter seinem Zunfft-Nahmen einiges Werck ausgehen lässet, verbunden seyn soll, aller p.t. befindlichen Gesellschaffter Nahmen und Conditiones mit zu publicires, so wird hiemit, dem nach Standes Ge-|<355>bühr zu ehrenden Leser zur dienstlichen Nachricht angefüget: eine
Wobey anzumercken, das (um hierinnen, besagte gemeldeten Artic. 9. keinen Rang oder Præcedenz, sondern nur eine Ordnung der Folge zu attendiren, und dadurch künfftig hin denen Antretenden, in welcher Condition sie auch stehen, oder von welchem Alter sie auch seyn mögen, allen Scrupel und Bedencken dißfalls zu benehmen) de novo beliebet, daß allemahl der Autor eines unter seinem Zunfft-Nahmen aus kommenden Werckes den ersten Locum oder Vorstand nehmen solle. Solchem nach werden folgende benahmset, als
GEORG HEINRICH PARITIUS, ord. Schreib- und Rechen-meister, der Mathematic und Buchhalterey geflissener in Regensburg: der Practicirende.|<356>
JOH. GEORG de GOERTZ, Röm. Käyserl. Maj. General. Maj. General-Kriegs-Commissariat Amts Cantzley-Verwandter in Wien. Der Glänzende.
THEOBALD SCHOTTEL, Ihro Röm Käyserl. Majestät Antecamere Thür-Hüter zu Wien: Der Schirmende.
HEINRICH MEISNER, bestallter Schreib- und Rechen-Meister; Direct. der Schulen St. Jacobi, der Mathematischen Künste, und des so genannten Italiänischen Buchhaltens Beflissener, auch Jahr-Verwalter in Hamburg: Der Mehrende
PAUL HALCKE, bestallter Schreib- und Rechen-Meister, der Mathemat. Künste geflissener in Buxtehude: Der Haltende.
JOH. BALTHAS. REMER, Phil. Mathemat. bestallter Arithmet. Buchh. und Schreib-Meister in der alter Stadt Braunschweig: Der Reichende.
PET. ANDR. GRAHN, Schreib- und Rechen-Meister, des Italiänischen Buchhaltens und der Mathematic ge-|<357>flissener, anjetzo in Moscau: Der Grünende.
JOHANN HALCKE, Ihro Königlichen Majestät zu Dennemarck und Norwegen bestellter Mathematicus und Arithmeticus, zu Mersen: Der Harrende.
JOHANN BÖCKMANN, E E. Raths bestallter Arithmet. Buchhalter und Schreibmeister in der Fürstl. Residentz-Stadt Zelle: Der Blühende.
PETER TIDEMANN, verordneter Schreib- und Rechenmeister, Buchhalter und der Mathematischen Künste geflissener in Lübeck: Der Tragende.
CORDT DANXT, Phil. Mathemat. und bey der Königl. Octroirten Dänischen Ost-Indianischen Compagnie bestellter Buchhalter in Copenhagen: Der Denckende.
MATTHIAS EKKEHART BÖHNE, Churfürstl. Bayrischer Rechen. Administrator zu München. Der Lötende.
LUDWIG JOHANN RUST, eifferiger Liebhaber der Arithm. Geometr. und zu Zelle Br. L. Mathem. Der Rüstende.
BARTHOLD HENR. WITTE, der Arithm. Algebr. und Buchh. Kunst geflissener in Hamburg. Der Wehrende, jetzo Mit-Jahr-Verwalter.|<358>
ANDR. GEORGIUS SCHULZ, bestellter Schreib- und Rechen-Meister, Philomatem. in Stockholm, Der Schützende.
JOH. HENNING BÖLCKE, Philo-Mathem. und p.t. bestallter Buchhalter auf dem Eckhardischen Contoir in Goslar. Der Bringende.
HEINRICH HONEMANN, bestallter Schreib- und Rechenmeister der Mathem. Wissenschafften geflissener in der Hannoverschen Bergstadt Clausthal. Der Hörende.
CHRISTOPH. SCHLIFFEL, Naumburgensis, Not. Publ. Buchh. und Rechenmeister der Mathem. Künste geflissener in Hamburg. Der Schlichtende.
JOHANN GUDE, Schreib- und Rechenmeister beym so genannten Strohause wohnend, der Mathem. Künste beflissener: Der Gebende.
JOH. CHRISTIAN FERBER, Schreib- und Rechenmeister, der Mathem. und Buchh. geflissener in Hamburg (an der Heil. Geist Kirchen) der Forschende.|<359>
DIETRICH BEYNEBURG, der Mathemat. Künste und Buchh. eyffrigst geflissener, bey dero Königl. privilegirten Teutschen Schule in Aalburg auf Jütland. Der Bessernde.
JURGEN RIEGE, bestellter Schreib- und Rechen-Meister an der St. Michaelis Schule, wie auch deß sogenannten Italiän. Buchh. und der Mathemat. Künste Geflüssener in Hamburg. Der Reiffende.
DIET. PET. HINNERKING, Schreib- und Rechenmeister, wie auch des sogenannten Italiänischen Buchh. und der Mathem. Künste geflissener in Hamburg, Der Häuffende.
JOH. LEONHARD GRAFE,, vormahls bestellter Schreib- und Rechenmeister, Buchh. Philomat. und Not. Cæ.sar. Publ. anjetzo aber Land-Allmosen-Amts Registrator in Nürnberg: Der Geflissene.
JOH. GEORG. MECKENHÆUSER, Philomat. Musicus p.t. Organist zum Riechenberg bey Goslar: Der Märckende.
CHRISTIAN PARTITE, Schol. Cath-|<360>Eub. Arithm. der Buchh. und Mathemat. Künste geflissener: Der Prüfende.
JOHANN GÖTSCHE, Schreib- und Rechenmeister der Buchh. und Mathemat. Künste geflissener, zu Meldorff: Der Gönnende.
MICHAEL BRANDT, bestellter Schreib- und Rechenmeister der Mathemat. Wissenschafften geflissener zu Stade: Der Bauende.
JOHANN HEINRICH WOLGEMUTH, verordneter Schreib- und Schreib- und Rechemmeister, der Mathem. und Buchh. Kunst geflissener, an St. Nicolai Kirchen-Schule in Hamburg. Der Weisende.
GEORG RÖSLER, Schreib und Rechenmeister, Philomatem. und Buchhalter in Breßlau: Der Reitzende.
ADAM FRIEDRICH MÜLLER,, Not. Cæs.Publ. Philom. zu Mühlhausen in Thüringen, Der Mässende.
GOTTFRIED FABER, Arithmet. Buchhalter und Philomathemat. in Breßlau, Der Folgende.
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